10.09.2003 | Rubrik: Anfragen
Rückübertragung von Schulgrundstücken
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
mehrere Teilgrundstücke von Schulgrundstücken wurden bereits entwidmet und verkauft (z.B. Dreieich-Sprendlingen / VHS) oder sollen für andere Zwecke zur Verfügung stehen (z.B. Obertshausen / Waldschule). Weitere Entwidmungen von Schulgrundstücken stehen an (z.B. Neu-Isenburg / Wilhelm-Hauff-Schule).
Wir fragen dazu:
- Nach welchen Kriterien wird über eine Entwidmung entschieden?
- Für welche Schulgrundstücke in welchen Kommunen sind weitere Anträge auf Entwidmung gestellt?
- Für welche Zwecke sollen diese entwidmet werden?
- Gelten für alle Grundstücke die gleichen Eigentumsverhältnisse, d.h. ist grundsätzlich der Kreis alleiniger Eigentümer?
- Nach welchen Kriterien sollen zukünftig bei Verkäufen von entsprechenden Grundstücken die Veräußerungsgewinne aufgeteilt werden?
Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Wacker-Hempel




