10.09.2003 | Rubrik: Anfragen
Frauenbüro im Kreis Offenbach Gender Mainstreaming im Kreis Offenbach
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Antwort zu der Anfrage A 115 vom 30.4.2003 erklärt der Kreisausschuss, dass er sich um eine Bewertung der Frage, ob es sich bei Gender Mainstreaming im Sinne von §4 der Hessischen Kreisordnung um eine vergleichbare Maßnahme betr. der gesetzlichen Verpflichtung zur Einrichtung eines Frauenbüros handelt, beim Regierungspräsidium bemüht hat, eine Antwort jedoch noch nicht vorliegt.
Auf Anfrage dazu beim Hessischen Innenministerium antwortet dieses dem Kreisverband Bündnis 90 / Die Grünen mit Datum vom 13. Juni 2003, dass man die Frage an das Regierungspräsidium Darmstadt weitergegeben habe.
Auf Anfrage dazu beim Regierungspräsidium durch die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen antwortet das Regierungspräsidium mit Schreiben vom 27. Juni 2003, dass man die Angelegenheit wegen der grundsätzlichen Bedeutung dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport vorgetragen habe, da man davon "ausgehe, dass eine abschließende Beurteilung dieser Frage einer Klärung auf ministerieller Ebene bedarf."
Mit Schreiben vom 24. Juni 2003 antwortet Staatsminister Bouffier auf die gleichlautende Frage dem Kreisverband von Bündnis 90 / Die Grünen:
"Das Regierungspräsidium in Darmstadt hat die Angelegenheit jüngst bereits wegen einer gleichlautenden Anfrage der Landesarbeitsgemeinschaft der hessischen Frauenbüros überprüft. Es sieht derzeit keinen Anlass für ein kommunalaufsichtliches Tätigwerden. Selbst wenn man das Gender Mainstreaming als solches nicht als "vergleichbare Maßnahme" einstufen wolle und nicht als Ersatz für institutionalisierte Gleichstellungsarbeit, sondern vielmehr als ergänzende Strategie ansehe, verbleibe den Kommunen im Rahmen ihrer Organisations- und Planungshoheit ein Gestaltungsspielraum. Die endgültige Ausgestaltung des Konzeptes sei daher abzuwarten. Hierbei könne die Einrichtung einer geplanten Koordinierungsstelle Anknüpfungspunkt für die Aufgabenwahrnehmung nach §4a HKO sein. Überdies bestünde zur Umsetzung des Gender Mainstreaming keine grundsätzlichen Aussagen des zuständigen Sozialministeriums, die jedoch für die abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit notwendig wären. Ich teile die Auffassung des Regierungspräsidiums. §4 HGO/§4a HKO gewähren den Kommunen einen weiten Gestaltungsspielraum."
Auf dem Hintergrund dieser sich teilweise widersprechenden und auch im Hinblick ihrer Absendedaten unlogischen Schreiben fragen wir dazu:
- Hat der Kreisausschuss zwischenzeitlich das Konzept "endgültig ausgestaltet"?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn ja, wann wird dieses "endgültig ausgestaltete Konzept" vorgelegt?
- Soll dieses Konzept den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden?
- Ist dem Kreisausschuss bekannt, ob und wann das zuständige Sozialministerium grundsätzliche Aussagen zu Gender Mainstreaming vorlegen wird?
- Wenn nein, wird der Kreisausschuss diese vom Sozialministerium einfordern mit dem Ziel, sein zukünftiges Konzept des Gender Mainstreamings darauf abzustimmen?
- Hat der Kreisausschuss zwischenzeitlich auch eine Antwort bezüglich der Bewertung der Frage, ob es sich bei Gender Mainstreaming im Sinne von §4 der Hessischen Kreisordnung um eine vergleichbare Maßnahme betr. der gesetzlichen Verpflichtung zur Einrichtung eines Frauenbüros handelt bekommen?
- Wenn ja, welche und von wem?
Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Chmelik




