10.09.2003 | Rubrik: Anfragen
Bachschauen / Schaukommissionen
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
lt. §79 HWG werden bei den unteren Wasserbehörden Schaukommissionen gebildet.
(1)..."Die Schaukommissionen unterstützen die zuständigen Behörden durch Schauen der natürlich fließenden oberirdischen Gewässer und der Wasserschutzgebiete. Für die Schaukommissionen gelten die Rechte und Pflichten nach §75 Abs. 1 Satz 1, Abs.2, 4 und 5. Beim Schauen der oberirdischen Gewässer ist auch der Zustand der Überschwemmungsgebiete mit einzubeziehen. Bei den Wasserschutzgebieten sind insbesondere die Schutzzonen I und II zu begehen.
(2) Die Schaukommissionen setzen sich aus je einem Vertreter des Amtes der unteren Wasserbehörde, der Behörde für den Bereich Regionalentwicklung, Landschaftspflege und Landwirtschaft und
1. bei oberirdischen Gewässern aus je einem Vertreter der unteren Naturschutzbehörde und des örtlich zuständigen Gemeindevorstandes oder des Verbandsvorstandes, soweit die Unterhaltung einem Verband unterliegt,
2. bei Wasserschutzgebieten aus je einem Vertreter des Wasserversorgungsunternehmens, des örtlich zuständigen Gemeindevorstandes und der Gesundheitsbehörde zusammen. Einem gemeinsamen Vertreter der nach §29 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbände sowie einem Vertreter des hessischen Bauernverbandes ist die Teilnahme an den Schauen zu ermöglichen. Weitere Dienststellen können hinzugezogen werden."
Wir fragen dazu:
- Wann wurden im Sinne dieses Gesetzes im Kreisgebiet die letzten Bachschauen an welchen Orten durchgeführt?
- Wann sind bei welchen Gewässern Schauen geplant?
- Wann ist eine Schau betr. dem Stadtmühlbach und dem Breitenbach in Seligenstadt und dem Mühl- und Werniggraben in Hainburg geplant?
Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bicherl




