29.10.2003 | Rubrik: Anfragen
Werbung in Schulen
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
Schulen werden zunehmend zum begehrten Objekt für die Werbewirtschaft – verschiedene Agenturen vermitteln Werbung speziell für Schulen. In Frankfurt haben mehrere Grund- und weiter führende Schulen bereits Werbeflächen zur Verfügung gestellt (FR vom 8.10.03) und versuchen damit, ihr Budget aufzubessern. Geworben wird u.a. für Kinofilme, Handys, Sportartikel, Zeitschriften und Nintendo. Und auch im Kreisgebiet gibt es vereinzelt Werbung an Schulen.
Eine klare gesetzliche Regelung für Werbung an Schulen gibt es nicht: Die "Dienstordnung für Lehrkräfte" bezeichnet Produktwerbung an Schulen als unzulässig. Auf Nachfrage hatte sich lt. Pressemeldung ein Sprecher des Hessischen Kultusministeriums dahingehend geäußert, dass den Kommunen die Entscheidung zufalle "wo die Grenzen liegen". Wir gehen davon aus, dass bei dieser Äußerung mit `Kommunen´ die Schulträger gemeint sind.
Wir fragen dazu:
- Ist dem Kreis als Schulträger bekannt, ob von Schulen im Kreisgebiet entsprechende Werbeverträge abgeschlossen wurden?
- Wenn ja
- Von welchen Schulen?
- Für welche Produkte?
- Von wem wurde über die Zulassung der Werbung entschieden?
- Ist der Kreisausschuss der Auffassung, dass eine klare Regelung dazu des Schulträgers notwendig ist?
Wenn nein, warum nicht? - Beabsichtigt der Kreis, diese Problematik in einem potentiellen Vertrag bei der Neuordnung der Schulimmobilien zu berücksichtigen?
Wenn ja, wie? - Wie gedenkt der Kreisausschuss auf das Ansinnen einiger Schulgemeinden, Werbung innerhalb des Schulgeländes zuzulassen, zu reagieren?
Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Wacker-Hempel




