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11.01.2007 | Rubrik: Anfragen | Thema: Soziales, Verschiedenes

Sozialpädagogische Einrichtungen Kreis Offenbach / SEKO

An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Mehrheit des Kreistages hat am 8. Februar 2006 folgender Vorlage des Kreisausschusses zugestimmt:
„Der Betrieb der Sozialpädagogischen Einrichtungen des Kreises (SEKO) mit den Standorten Seligenstadt, Hanau-Steinheim und Mühlheim wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt an das Theresien-Kinder- und Jugendhilfezentrum e.V. (TKJZ) in Offenbach (korporatives Mitglied des Caritasverbandes Offenbach) übergeleitet.
Die Regelungen hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden derzeit geprüft. Das Ergebnis wird dem Kreisausschuss zu gegebener Zeit vorgelegt.
Die Rechte der Beteiligungsgremien werden gewahrt.“

Wir fragen dazu:

  1. Wie ist der Sachstand?
  2. Wie hoch sind die Tagessätze der Einrichtungen?
    1. Jugendwohngruppe Hanau-Steinheim
    2. Schülerwohngruppe Seligenstadt
    3. Inobhutnahme Mühlheim
  3. Wie hoch sind die Tagessätze vergleichbarer Einrichtungen?
  4. Wie hoch sind die Tagessätze im TKJZ?
  5. Wie viel Plätze wurden seit dem Jahr 2000 mit Kindern und Jugendlichen aus dem Kreis Offenbach belegt?
  6. Wie waren die Einrichtungen in den letzten Jahren belegt?
  7. Sofern die Belegung nicht ausreichend war: Wie wurde für die Belegung der Einrichtungen geworben? Wurden evtl. notwendige Konzeptveränderungen vorgenommen?
  8. Im Entwurf zum Haushalt 07 wird erläutert, dass bezüglich der Inobhutnahme von einer Fallzahlsteigerung ausgegangen wird. Die Kostensteigerung wird auf 30.000 Euro geschätzt (von 270t Euro in 2006 auf 300t Euro in 2007). Welche Tagessätze liegen dieser Kostenschätzung zugrunde?
  9. Der Zuschussbedarf für die SEKO hat sich in den vergangenen Jahren reduziert und wird sich lt. Haushaltsplanentwurf 2007 auf 17.420 Euro belaufen. Welchen Mehrkosten aufgrund von höheren Tagessätzen bei freien Trägern steht dieser Zuschussbedarf gegenüber?
  10. Wie sich gerade in jüngster Zeit vielfach zeigte, müssen die Träger der Jugendhilfe im Sinne des Kindeswohls in die Lage versetzt werden, ein Kind schnell und adäquat unterzubringen. Wie beurteilt der Kreis als Jugendhilfeträger seine Möglichkeiten, in diesem Sinne ohne eigene Einrichtungen adäquat handeln zu können?

Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen

Reimund Butz


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