09.04.2008 | Rubrik: Anfragen | Thema: Verschiedenes
Ausschreibung von Architektenleistungen
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
sowohl durch die EU als auch durch die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen ist die Ausschreibung von Architekten- und Ingenieurleistungen vorgeschrieben. Es ist unzulässig, bei einem Gesamtprojekt – unabhängig ob Sanierung oder Neubau – z.B. durch Vergabe von Teilaufträgen diese Vorschrift zu unterlaufen.
Wir fragen dazu:
- Welche größeren Bauprojekte wurden in den vergangenen 6 Jahren vom Kreisausschuss beauftragt und welche Bauprojekte befinden sich derzeit in der Planungsphase, deren Gesamtvolumen jeweils über 1,5 Mio € lag bzw. liegen wird?
- Wie hoch waren die jeweiligen Gesamthonorare für die Architekten- und Ingenieurleistungen bei den einzelnen Projekten und wie hoch werden sie für laufende Projekte geschätzt?
- Nach welchen Auswahlverfahren wurden die ArchitektInnen/ IngenieurInnen jeweils ausgewählt?
- Wurden dabei die Vorgaben der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen jeweils eingehalten? Wenn nein, warum nicht?
Mit der Bitte um Beantwortung der Frage innerhalb der Frist von 4 Wochen.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bicherl




