17.09.2008 | Rubrik: Anfragen | Thema: Integration, Soziales
Interkulturelle Kompetenz für die Beratungszentren
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem im Januar 2004 die Landesförderung in Hessen für die Migrationsberatung eingestellt wurde, wird lediglich noch eine Migrationserstberatung auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes vom Bund finanziert. Im Kreis Offenbach wird diese Erstberatung von der AWO in Dietzenbach und der Caritas in Mühlheim mit jeweils einer Personalstelle angeboten. Sie ist programmatisch ausschließlich auf die Beratung von NeuzuwandererInnen ausgerichtet.
Der weitere Beratungsbedarf wird auf die Regeldienste verwiesen, d.h. im Kreis Offenbach auf die Beratungszentren. Dieses Grundberatungsangebot beinhaltet keine Migrationsbeberatung. Bevölkerungsstruktur und demografische Entwicklung erfordern jedoch ein hohes Maß an interkultureller Beratungskompetenz und einer interkulturellen Öffnung in den Zentren.
Wir fragen dazu:
- Beabsichtigt der Kreisausschuss in Kooperation mit den Trägern der Beratungszentren, interkulturelle Kompetenz in den Zentren konzeptionell sicherzustellen?
- Wenn ja, in welcher Form? Ist beabsichtigt, die Verträge entsprechend zu ergänzen?
- Wenn nein: wie soll der zunehmende Bedarf an spezifischen Angeboten sonst zukünftig sichergestellt werden?
Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Reimund Butz
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