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09.01.2009 | Rubrik: Anfragen | Thema: Verkehr

Regionaltangente West; hier: Anbindung der Dreieichbahn

An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro

Sehr geehrte Damen und Herren,

die 1998 modernisierte Dreieichbahn, die über 17 Kilometer von Dreieich-Buchschlag über Rödermark nach Dieburg verkehrt, ist ein essentieller Bestandteil des ÖPNV im westlichen Kreisgebiet.

Nach den aktuellen Planungen der Regionaltangente West soll der Ast 2 am S-Bahnhof Buchschlag westlich der heutigen S-Bahngleise enden. Damit wäre die zukünftige Durchbindung der Dreieichbahn ausgeschlossen, da die Gleise der Dreieichbahn im Osten des Bahnhofs Buchschlag liegen.

Dies ließe befürchten, dass die Nutzerattraktivität der Dreieichbahn dauerhaft gemindert wird und die Betriebskostenrechnung der nicht elektrifizierten, sondern dieselbetriebenen Dreieichbahn perspektivisch negativ beeinträchtigen.

Nach Beschluss des Kreistages vom 5.11.2008 ist der Kreis Offenbach mit einem Geschäftsanteil von 8,33% an der am 27.11.2008 gegründeten RTW Planungsgesellschaft beteiligt. Die Planungen der RTW befinden sich im Stadium der Vorentwurfsplanung.

Aufgrund einer Kosten-Nutzen-Analyse aus dem Jahr 2003, die einer Durchbindung an die Dreieichbahn und der damit verbundenen Elektrifizierung der Strecke abschlägig bewertet haben soll, soll der Landkreis Darmstadt-Dieburg aus dem Verbund der Lokalen Nahverkehrsorganisationen für die RTW ausgestiegen sein.

Wir fragen dazu:

  1. Ist der Kreisausschuss bereit, sich mit dem Ziel der Attraktivitätssteigerung des ÖPNV für die Durchbindung der Dreieichbahn an die RTW einzusetzen und damit einen perspektivisch kostenungünstigen Inselverkehr zu vermeiden?
  2. Ist dem Kreisausschuss bekannt, welche Fallvarianten für die Dreieichbahn zu welchem Zeitpunkt berechnet wurden mit welchem Ergebnis? Wenn ja, wann wird der Kreisausschuss diese Berechnungen den Kreisgremien vorlegen? Wenn nein, warum nicht?
  3. Ist der Kreisausschuss weiterhin bereit, sich dafür einzusetzen, dass die Kosten für die Einbindung unter der Annahme der ausschließlichen Elektrifizierung der bereits bestehenden Infrastruktur und Einbeziehung der günstigeren Betriebskosten der neuen Fahrzeuge neu berechnet wird? Wenn nein, warum nicht?
  4. Wurden für die RTW neben den Infrastrukturkosten, die maßgeblich aus den Regionalisierungsmitteln des Bundes finanziert werden, auch die später folgenden Betriebskosten umfänglich berechnet? Wenn ja, wurde bei dieser Berechnung der Betriebskosten vergleichend ein Betrieb der Dreieichbahn mit elektrischem Betrieb und mit dieselgestütztem Betrieb mit allen damit in Zusammenhang stehenden Folgen (z.B. Unterhaltung der Sonderfahrzeugen, deren Wartung ausschließlich in Frankfurt erfolgen kann / kein möglicher Rückgriff auf den Pool elektrischer Fahrzeuge) vorgelegt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  5. Was wird der Kreisausschuss unternehmen, um auf die Vorentwurfsplanungen für die RTW im Sinne einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV im Westkreis Einfluss zu nehmen?
  6. Ist davon auszugehen, dass der Kreisausschuss die Gremien fortlaufend zeitnah über die weitere Entwicklung informieren wird?

Mit der Bitte um eine zeitnahe Beantwortung der Frage.

Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Bicherl


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