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27.01.2009 | Rubrik: Anfragen | Thema: Egelsbach, Verkehr

Flugplatz Egelsbach; hier: Flugplatzentgelte

An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro

Sehr geehrte Damen und Herren,

die finanzielle Situation des Flugplatzes Egelsbach und die Auswirkungen für die Gesellschafter ist hinlänglich bekannt.
Die Gebühren am Flugplatz Egelsbach bewegen sich derzeit in einer Spanne von 13,77€ (ermäßigt 6,91€ / Drehflügler 10,33€) für Fluggerät bis 1000kg bis zu 892,50€ für Fluggerät mit einem Gewicht über 14.001 kg inkl. Umsatzsteuer.

Bezüglich der Flugplatzentgelte antwortete das Regierungspräsidium Darmstadt am 9.12.08 auf Anfrage:

„Die behördliche Genehmigungspflicht der Start- und Landegebühren beruht auf § 53 Absatz 1 in Verbindung mit § 42a Absatz 1 Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO). Die Genehmigungspflicht steht im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse an einem funktionierenden Luftverkehr als Teil der Verkehrsinfrastruktur und damit der Daseinsvorsorge, deren Sicherstellung der öffentlichen Hand obliegt. Es soll verhindert werden, dass überhöhte Entgelte oder andere unsachgemäße Aspekte der Entgeltordnung die Funktion des Luftverkehrs im Besonderen und die Mobilität der Bevölkerung im Allgemeinen beeinträchtigen (Giemulla/Schmid, Frankfurter Kommentar LuftVZO, § 43 Rdnr. 51).

Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Luftfahrtbehörde die Entgelte verbindlich festlegt oder in der Vergangenheit festgelegt hat. Die Kalkulierung der Nutzungsentgelte obliegt dem Flugplatzbetreiber, der je nach wirtschaftlicher Ausrichtung Schwerpunkte bei der Gestaltung der Entgelte setzen darf, aber das Willkürverbot beachten muss.
Bei der behördlichen Genehmigung wird auch nicht geprüft oder gar festgelegt, wie die Einnahmen zu verwenden sind. Die Bildung von Rücklagen ist rechtlich nicht vorgegeben.“

Wir fragen dazu:

  1. Warum hat der Kreisausschuss bzw. der Landrat als Vorsitzender des Aufsichtsrates nicht dafür Sorge getragen, dass die Entgelte erhöht werden, um so das Defizit und den damit einhergehenden Zuschussbedarf aus öffentlichen Mitteln für den Flugplatz zumindest zu minimieren?
  2. Wird der Kreisausschuss bzw. der Landrat als Vorsitzender des Aufsichtsrates nunmehr darauf hinwirken, dass die Gebühren erhöht werden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Höhe?
  3. In welcher Höhe werden Entgelte für vergleichbares Fluggerät in der jeweiligen Luftfahrzeugklasse nach LuftVZO auf dem Flughafen Frankfurt erhoben?
  4. In welcher Höhe hätten Mehreinnahmen bei Anpassung an ein höheres Entgelt pro Jahr durchschnittlich erzielt werden können?

Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen

Dietmar W. Alt


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