23.06.2009 | Rubrik: Anfragen | Thema: Schule / Bildung
Konsequenzen aus der UN-Behindertenrechtskonvention
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 27.3.09 ist die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland in Kraft getreten. Für Politik, Verwaltung und für die Gerichte sind die Vorgaben der Konvention somit verbindliches Recht.
Damit haben alle Kinder mit Behinderung einen uneingeschränkten Anspruch auf Inklusion in die allgemeinen Schulen.
Neben dem Land ist somit auch der Schulträger gefordert, die entsprechenden Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Wir fragen dazu:
- Welche Konsequenzen gedenkt der Kreisausschuss im Sinne der Konvention zu ziehen?
- hinsichtlich der Organisationsformen der Schulen?
- hinsichtlich der Ausstattung der Schulen?
Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Wacker-Hempel
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