25.11.2009 | Rubrik: Anfragen | Thema: Soziales
SGB XII: Konsequenzen aus dem Urteil des Bundessozialgerichts
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundessozialgericht in Kassel hat ein Grundsatzurteil gefällt (AZ B 8 SO 13/ 08), nach dem die Ämter grundsätzlich gehalten sind, Hilfen im Rahmen der Grundsicherung aufgrund von Alter oder Erwerbsminderung ohne Folgeantrag auch nach Ablauf bewilligter Sozialleistungen weiter zu zahlen. Zur Begründung führte das Gericht an, dass die Sozialhilfebehörde bei diesem Personenkreis davon ausgehen könne, dass sich in der Regel nichts mehr an den Voraussetzungen des Sozialhilfeanspruchs ändert. Deswegen sei ein Folgeantrag nicht erforderlich.
Wir fragen dazu:
- Welche Konsequenzen hat das Urteil des Bundessozialgerichts für die übliche Befristung der Leistungsgewährung in Fällen der Grundsicherung nach SGB XII für die Verwaltungspraxis?
Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Reimund Butz
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