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10.03.2010 | Rubrik: Anfragen | Thema: Rodgau, Umwelt / Natur

Planfeststellungsverfahren zum Rahmenbetriebsplan für die geplante Erweiterung des Quarzsand- und Kiestagebaus Rodgau / Nieder-Roden

An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren gem. §§ 52 Abs. 2a und 57a Bundesberggesetz für die geplante Erweiterung des Quarzsand- und Kiestagebaus „Nieder-Roden“ der Firma Kaspar Weiss GmbH & Co KG.

Dazu ist festzustellen:

Die Vorrangflächen befinden sich in einem Grundwasserschutzgebiet. Dort befinden sich die Wassergewinnungsanlagen Hintermark, Patershausen, Dietzenbach, Jügesheim und Martinsee. Erdaufschlüsse mit wesentlicher Minderung der Grundwasserüberdeckung sind dort verboten. Ein Teil der Erweiterungsfläche ist im Regionalplan auch als Bereich der Grundwassersicherung gekennzeichnet.
Mit Erdaufschlüssen erhöht sich die Gefahr von Schadstoffeintrag, der natürliche Wasserfilter wird reduziert. Die Grundwasserneubildung ist gefährdet.
Es steht zu befürchten, dass die regionale Wasserversorgung durch den ZWO gefährdet sein könnte.

Zudem wären mit der neuen Abbaufläche von 42 ha erhebliche Auswirkungen auf die vorhandenen Tier- und Pflanzenarten zu befürchten.
Nach einer Rodung wäre von einer erheblichen Lärmbelästigung für das angrenzende Wohngebiet auszugehen.

Wir fragen dazu:

  1. Wie hat der Kreisausschuss diese Gefährdungen in seiner Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren bewertet?
  2. Wie bewertet der Kreisausschuss die Gefährdungen insbesondere für die zukünftige Wasserversorgung in Rodgau und Umgebung?
  3. Ist es zutreffend, dass die vom ZWO beantragten Wasserfördermengen vom RP bereits seit 2007 nur reduziert genehmigt wurden? Wenn ja: mit welcher Begründung?

Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Bicherl


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