15.10.2003 | Rubrik: Anträge
Planungen des Kultusministeriums zur Änderung der Vorschriften zur Schulentwicklungsplanung: Keine Aushebelung der Konzepte kooperativer Gesamtschulen
Antrag zur Kreistagssitzung am 12. November 2003
Beschlussempfehlung:
- Der Kreistag spricht sich gegen die Planungen des Hessischen Kultusministeriums aus, die Vorschriften zur Schulentwicklungsplanung dahingehend zu verändern, dass der Landesregierung erhebliche Eingriffsmöglichkeiten in die Schulentwicklungsplanung der Schulträger eröffnet werden.
- Insbesondere wendet sich der Kreistag gegen die Absicht der Landesregierung, darauf hinwirken zu wollen, Gymnasialzweige an kooperativen Gesamtschulen zu schließen, sofern sie weniger als 50 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang umfassen.
- Der Kreistag versteht die Konzeption der kooperativen Gesamtschulen als wichtigen Bestandteil der breit gefächerten Schullandschaft im Kreisgebiet und fordert die Hessische Landesregierung auf, keine Schritte zu unternehmen, die die kooperativen Gesamtschulen in ihrem Schulprofil gefährden.
Begründung:
Die Hessische Kultusministerin beabsichtigt, Gymnasialzweige an kooperativen Gesamtschulen zu schließen, wenn weniger als 50 Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs den Gymnasialzweig besuchen. (Interview mit Kultusministerin K. Wolff in `Politik in Hessen´ am 16.9.03) Davon wären mehrere der insgesamt neun kooperativen Gesamtschulen im Kreisgebiet, fünf davon mit Förderstufen, betroffen. Die Schulprogramme dieser Schulen und das Konzept der Durchlässigkeit der Bildungsgänge würden ausgehebelt.
Zur Zielsetzung des Kreises als Top-Bildungsstandort gehört ein breites Bildungsangebot, in dem Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichsten Ausgangsvoraussetzungen adäquate Förderung erfahren können. Ein Bestandteil eines solchen breiten Bildungsangebotes sind selbstverständlich die kooperativen Gesamtschulen, deren Existenz und Ausbaumöglichkeiten nicht zuletzt auf dem Hintergrund von PISA-, OECD- und vieler anderen Studien mehr gestärkt werden sollten.
Die Kultusministerin zieht die o.g. Schlussfolgerung auf dem Hintergrund der "Bemerkungen 2002 des Hessischen Rechnungshofes" zum EPl 04 - Kultusministerium, in denen festgestellt wird: "Die Landesregierung hat bisher nur unzureichende Möglichkeiten, um die Schulentwicklungsplanung der Schulträger beeinflussen zu können."
Konkret wird empfohlen, darauf hinzuwirken,
- "Grundschulen mit geringen Jahrgangsbreiten und mit Klassen nahe den Schülermindestzahlen zusammenzulegen, wenn mehrere solcher Schulen im selben Stadt- oder Gemeindegebiet liegen.
- Schulbezirke so zu verändern, dass sehr kleine Klassen vermieden werden,
- Förderstufen mit Jahrgangsbreiten unter 40 Schülern zusammenzulegen oder aufzulösen
- Weniger als zweizügige Hauptschul-, Realschul- und Gymnasialzweige an Gesamtschulen zusammenzulegen oder aufzulösen und
- Schulen und Standorte mit geringer Auslastung zusammenzulegen."
In einer Stellungnahme dazu hat das Kultusministerium seine Übereinstimmung mit dieser Auffassung erklärt.
Eine größere Einflussmöglichkeit der Landesregierung auf die Schulentwicklungsplanung steht den Interessen des Kreises als Schulträger jedoch sowohl in inhaltlicher Hinsicht als auch in Bezug auf die räumlichen Fragen entgegen.




