26.11.2003 | Rubrik: Anträge
Werbung an Schulen
Antrag zur Kreistagssitzung am 17. Dezember 2003
Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, Richtlinien zur Werbung an Schulen bzw. Sponsoring an Schulen zu entwickeln.
Folgende Grundsätze sollen bei der Entwicklung der Richtlinien beachtet werden:
- Art und Umfang der Werbung dürfen dem allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrag nicht entgegenstehen,
- weltanschauliche Neutralität und Toleranz müssen geleistet sein, d.h. rassistische, sexistische und diskriminierende Werbung ist auszuschließen,
- Tabak-, Alkohol- und andere Suchtmittelwerbung ist auszuschließen,
- Werbung für gesundheitsschädliche Produkte ist auszuschließen,
- Unterricht- und Schulbetrieb darf nicht beeinträchtigt werden,
- jedwede wirtschaftliche Abhängigkeit der Schulen ist auszuschließen,
- Schulprofile und Werbung/ Sponsoring sollten aufeinander abgestimmt sein,
- die schulischen Mitwirkungsorgane sind zu beteiligen.
Die Richtlinien sollen in Zusammenarbeit mit den Schulen entwickelt werden.
Dem Kreistag soll ein Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinien ein Erfahrungsbericht dazu vorgelegt werden.
Begründung:
Auch wenn lt. Antwort des Kreisausschusses auf die Anfrage A 154 dem Kreis Offenbach als Schulträger bisher nichts über fragwürdige Werbung an Schulen im Kreisgebiet bekannt geworden ist, so ist es doch offensichtlich, dass Schulen zunehmend ein begehrtes Objekt der Werbewirtschaft werden. Verschiedene Agenturen vermitteln spezielle Werbung für Schulen und an mehreren Schulen außerhalb des Kreisgebietes wird bereits u.a. für Handys, Sportartikel, Kinofilme, Zeitschriften, kostspielige Computerspiele geworben. An einer Offenbacher Schule wird für Coca-Cola geworben und auch von McDonalds ist eine Anfrage dazu aus Wiesbaden bekannt, was aber vom Schulträger abgelehnt wurde.
Diese fortschreitende Entwicklung macht einen Regelbedarf deutlich:
Um einerseits den Schulen einen abgesteckten Rahmen zu gewähren, um ihr Budget z.B. für besondere Veranstaltungen u.ä. zu verbessern, andererseits aber einen geschützten Raum an den Schulen zu erhalten, ist es sinnvoll, Vorgaben im Rahmen von Richtlinien dazu zu entwickeln.
Dies wurde bereits im März 1999 in einem Positionspapier des Deutschen Städtetags so gesehen:
"Die sinnvolle Nutzung von Sponsoringmitteln im Schulbereich erfordert bzw. setzt eine intensive und vertrauensvolle Kommunikation zwischen Schulträger und Schulen voraus. Die Städte sollten gemeinsam mit den Schulen unter Einbeziehung der Schulaufsicht Sponsoringkonzepte entwickeln, in denen Rahmenbedingungen und Regeln festgelegt und vereinbart werden."




