28.04.2004 | Rubrik: Anträge
Haushalt 2004 EP 4, Unterabschnitt 4000, Haushaltsstelle 67221 Erstattung von Verwaltungskosten an die Delegationsgemeinden
Antrag zur Kreistagssitzung am 18. Mai 2004
Beschlussempfehlung:
Unter der Haushaltsstelle werden 2.115.000 Euro eingesetzt.
Begründung:
1995 hat der Kreistag beschlossen, den Delegationsgemeinden die entsprechenden Verwaltungskosten für die Bearbeitung der Sozialhilfe zu erstatten. Während die Sozialhilfebearbeitung für Dietzenbach vom Kreis übernommen wurde und in Seligenstadt ein Regionalteam eingesetzt wurde, verblieben Neu-Isenburg, Dreieich. Langen, Mühlheim, Rodgau und Rödermark als Delegationsgemeinden. Langen hat nunmehr aufgrund der Ankündigung des Kreises die Delegation abgegeben.
Erstmals im Jahr 2003 wurde den Kommunen vom Kreis nicht mehr die komplette Summe gezahlt und in 2004 soll nunmehr der gesamte, von den Kommunen aber in ihren Haushalten eingeplante, Betrag entfallen.
Neu geregelt wird die Aufgabenerledigung im Bereich Sozialhilfe aber erst (voraussichtlich) zum 1.1.2005 mit dem Inkrafttreten von Hartz IV.
Im Hinblick auf diesen Zeitpunkt sollte der Kreis in Kooperation mit den Kommunen den Neuzuschnitt der Aufgabenerledigung regeln.
Bis dahin gilt jedoch weiterhin der Beschluss des Kreistages von 1995 und damit die Erstattung der Verwaltungskosten. Folgerichtig muss o.g. Betrag im Haushalt eingesetzt werden.
In Konsequenz müssten bei einem gegenteiligen Beschluss auch Einnahmen in Höhe von 35.790 Euro als Erstattung der Verwaltungskosten der Stadt Dietzenbach gestrichen werden.
Die angegebene Summe entspricht dem Ansatz für alle Delegationsgemeinden abzüglich des Ersatzes für Langen für sechs Monate, da die Redelegation zum 1.7.2004 beschlossen wurde.




