28.04.2004 | Rubrik: Anträge
Haushaltsplan 2004 Stellenplan / Unterabschnitt 0253: Externes Frauenbüro Verwaltungshaushalt / Unterabschnitt 0253: Externes Frauenbüro
Antrag zur Kreistagssitzung am 18. Mai 2004
Beschlussempfehlung:
- Im Stellenplan wird unter dem Unterabschnitt 0253 `Externes Frauenbüro´ eine Personalstelle BAT III eingerichtet. Dabei ist eine Besetzung aus dem Stellenpool zu bevorzugen.
- Im Verwaltungshaushalt werden unter der Haushaltsstelle 0253.62806 `Sachkosten externes Frauenbüro´ 7.500 Euro etatisiert.
- Die Aufgaben einer Mädchenbeauftragten werden in einem noch zu erstellenden Konzept für das externe Frauenbüro integriert.
Begründung:
§4a HKO:
„Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Mann und Frau ist auch Aufgabe der Landkreise. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbarer Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Kreisebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist von einer Frau wahrzunehmen und in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten zuzuordnen.“
Diese Aufgabe erfüllt der Kreis nicht:
Nach dem Weggang der ehemaligen Frauenbeauftragten, Frau Fürst, zum 30.9.97 wurden die Aufgaben zunächst von der internen Frauenbeauftragten übergangsweise mit erledigt. Ab1. 10.1998 wurde die Aufgabe von der Ersten Kreisbeigeordneten übernommen, von der sie aber zum 30.6.2001 wieder entbunden wurde. Ab 1.2.2002 wurde die Aufgabe einer ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten übertragen, die aber niemals tatsächlich tätig geworden ist. Die mit dem Haushalt 2002 beschlossene IVa/0,5 Personalstelle für die Assistenz der ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten wurde nie besetzt. Die noch im Haushalt 2003 0,5 Personalstelle einer Verwaltungskraft für das externe Frauenbüro wurde im Entwurf 2004 gestrichen.
Die geplante Implementierung von Gender Mainstreaming stellt keine vergleichbare Maßnahme im Sinne der HKO dar und darf nicht auf Kosten von Frauenpolitik institutionalisiert werden, wie es u.a. ein entsprechender Beschluss der Bundesregierung dazu besagt. Gender Mainstreaming ist ein sinnvolles Instrument zur gezielten Überprüfung aller Handlungsabläufe auf Geschlechtergerechtigkeit, aber kein Ersatz für Frauenförderung.
In einem neu zu erstellenden Konzept für ein Frauenbüro des Kreises sind die Aufgabenbereiche dazustellen. Diese umfassen z.B.:
- Hilfen zur Erwerbstätigkeit von Frauen
- Initiativen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch
- Unterstützung der Arbeit mit Mädchen
- Öffentlichkeitsarbeit
Z.Zt. wird ein großer Anteil der Arbeit eines Kreisfrauenbüros von den kommunalen Frauenbüros im Kreis getragen: insbesondere sind dies Aufgaben im Bereich Kriminalprävention (häusliche Gewalt, Gewaltschutzgesetz) Koordination des Girlsday, Koordination mit der Bundesagentur für Arbeit, der Polizei und Öffentlichkeitsarbeit. Letztlich ist diese Verschiebung der Aufgabenwahrnehmung auch eine Verschiebung der finanziellen Belastung auf die Kommunen.
Die Ausstattung des Büros mit einem Sachmitteletat von 7500,- Euro wird für das verbleibende Jahr für ausreichend gehalten (2002: 27.230 Euro) und soll Initialmittel für Projekte und Öffentlichkeitsarbeit sicherstellen.




