22.08.2007 | Rubrik: Anträge | Thema: Verkehr
Attraktivitätssteigerung für den ÖPNV: Pünktlichkeitsgarantie
Antrag zur Kreistagssitzung am 12. September 2007
Beschlussempfehlung:
Der Kreistag Offenbach fordert den Landrat als den Vertreter des Kreises Offenbach im Aufsichtsrat des RMV auf, sich für die Einführung einer Pünktlichkeitsgarantie einzusetzen.
Die Pünktlichkeitsgarantie sollte Entschädigungen ab einer Verspätung von fünf Minuten vorsehen.
Die Verspätung sollte die gesamte Wegekette der Bus- und Bahnangebote umfassen, um auch Verspätungen durch verpasste Anschlüsse zu berücksichtigen.
Die Entschädigung sollte in Geld erfolgen und sich dabei am jeweiligen Preis der Fahrt, der entsprechenden anteiligen Kosten einer Zeitkarte bzw. alternativ an den Kosten einer durchgeführten Taxifahrt orientieren.
Der Entschädigungsanspruch sollte für die Fahrgäste einfach einlösbar sein. Dabei sollten bei Mobilitätszentralen und anderen Verkaufsstellen das Einlösen der Ansprüche ermöglichst werden. Darüber hinaus sollte der Postweg angeboten werden.
Begründung:
Eine Pünktlichkeitsgarantie ist ein wichtiges Instrument im Marketing des ÖPNV. Neben dem positiven Effekt in der Öffentlichkeit ist eine Pünktlichkeitsgarantie ein gutes Mittel zur Kundschaftsbindung und zur Steigerung der Zufriedenheit der Nutzerinnen und Nutzer. Darüber hinaus lassen sich die Rückmeldungen steigern und damit Qualitätsprobleme frühzeitig erkennen.
Vor einem Jahr hat der Nordhessische Verkehrsbund eine Fünf-Minuten-Pünktlichkeitsgarantie eingeführt: Falls diese nicht eingehalten werden kann, gibt es ab 5 Minuten Verspätung eine Rückerstattung des Fahrpreises in voller Höhe. Weiterhin kann die Nutzerin / der Nutzer auch das Fahrgeld zurückverlangen, falls durch Verspätungen im NVV ein Anschluss verpasst wurde oder sich ab 20.00h sogar Taxikosten in Höhe von 25 Euro erstatten lassen.
80.000 Euro (das entspricht 0,14 % der Fahrgeldeinnahmen) mussten für Rückerstattungen seither gezahlt werden.
Der RMV lehnt eine solche Garantie bislang ab.
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