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30.01.2008 | Rubrik: Anträge | Thema: Verkehr

Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafen Frankfurt am Main; hier: Interessensicherung des Kreises durch Klage

Antrag zur Kreistagssitzung am 20. Februar 2008

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss wird aufgefordert, fristgerecht bis zum 24. Februar 2008 eine Klage gegen den am 18. Dezember 2007 ergangenen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens einzureichen.

Die Klage soll nach fachanwaltlicher Prüfung sowohl die Interessen des Kreises im Hinblick auf seine Liegenschaften sichern als auch die Beschlusslage des Kreistages, nach der ein Ausbau an ein Nachtflugverbot geknüpft ist, untermauern.

Begründung:

Der Kreistag hat in seinen Sitzungen am 16.2.00, am 5.4.00 und am 12.12.07 beschlossen, dass die Zustimmung des Kreistages zu einem Ausbau an ein Nachtflugverbot geknüpft ist.
Der Planfeststellungsbeschluss widerspricht dieser Beschlusslage.

Es ist davon auszugehen, dass der Kreis seine Interessen im Hinblick auf seine Liegenschaften, die maßgeblich Schulgebäude und Gelände umfassen, nur durch die Einlegung von Rechtsmitteln sichern kann. Der Verzicht auf Rechtsmittel kann erhebliche finanzielle Folgen zum Nachteil für den Kreis Offenbach haben z.B. für umfassende Schallschutzmaßnahmen, die Voraussetzung für den Schulalltag werden können.

Auch für andere Liegenschaften, wie z.B. das Gesundheits- und Gefahrenabwehrzentrum in Dietzenbach oder die Röntgenstraße in Langen sind Folgen nicht auszuschließen.

Von Entwicklungsbeschränkungen aufgrund des Ausbaus z.B. in Neu-Isenburg ist der Kreis zudem mittelbar betroffen.


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