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06.08.2008 | Rubrik: Anträge | Thema: Umwelt / Natur

Biodiversität: Ein grünes Netz im Kreis Offenbach

Antrag zur Kreistagssitzung am 27. August 2008

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag fordert den Kreisausschuss auf, aufbauend auf dem Landschaftsplan des Planungsverbandes und in Kooperation mit den Kommunen, den Naturschutzverbänden und Hessenforst eine Konzeption für ein grünes Netz zum Schutz der Artenvielfalt im Kreisgebiet zu erstellen.

Das grüne Netz soll bereits geschützte Flächen durch zusätzliche naturschutzrechtliche Ausweisungen miteinander verbinden. Dabei soll u.a. der `Statusbericht zu geplanten und möglichen Schutzgebieten und Schutzobjekten nach §§ 12,14 und 15 HENatG im Kreis Offenbach´ vom Dezember 2001 berücksichtigt werden.

Im Sinne dieses Zieles

Die Gremien des Kreistages werden jährlich über die Fortschritte informiert.

Begründung:

Biodiversität ist die Grundlage für das menschliche Wohlergehen.

Im vergangenen Mai hat dazu die 9. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt und die 4. Tagung der Vertragsparteien des Cartagena-Protokolls über die Biologische Sicherheit stattgefunden.

Im Vorfeld dieser Konferenz hat die Umweltministerkonferenz die Mainzer Erklärung verabschiedet. Darin heißt es u.a.

Erklärung der Sonder-Umweltministerkonferenz „Biologische Vielfalt“ am 07.05.2008 in Mainz

Präambel
Die Umweltministerkonferenz setzt sich nachdrücklich für die Erhaltung der biologischenVielfalt als eine wesentliche Aufgabe menschlicher Daseinsvorsorge ein. Die Vielfalt der Arten und Formen von Pflanzen, Tieren, Pilzen und Mikroorganismen bestimmt die nachhaltige Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Stoffkreisläufe und somit den Zustand der Umwelt. Sie ist damit eine entscheidende Grundlage für die menschliche Ernährung und Gesundheit. Viele Leistungen der Natur sind darum unverzichtbar und technisch nicht ersetzbar. Wissenschaftliche Studien schätzen den jährlichen Nutzen in der Welt hiervon aufbis zu 60 Billionen US $ 1).

Die biologische Vielfalt ist in Milliarden Jahren Erdgeschichte entstanden. Die vom Menschen seit Beginn der industriellen Revolution verursachte Zerstörung der biologischen Vielfalt ist weit größer als die natürliche Aussterberate 2). 60 % aller Ökosysteme sind in den vergangenen Jahrzehnten weltweit destabilisiert worden. Weltweit sind mindestens 20 % aller Säugetierarten, 12 % aller Vogelarten und 31 % aller Amphibienarten gefährdet. Durch den Klimawandel und die damit einhergehenden Veränderungen der Habitatbedingungen wird diese Entwicklung verstärkt. Dieser Rückgang der biologischen Vielfalt muss so schnell wie möglich aufgehalten werden. Unsere Generation hat gerade darum auch die ethische Verpflichtung dafür Sorge zu tragen, dass dieses globale Potential unseren Nachkommen möglichst nachhaltig und leistungsfähig weitergegeben werden kann. Diese Verpflichtung erfordert weltweit ein Umdenken und schnell Entscheidungen.
1) entspricht 42 Billionen €
2) Nach Berechnungen der World Conservation Union (IUCN) ist die vom Menschen verursachte Zerstörung der biologischen Vielfalt um das 100-1000-fache höher als die natürliche Aussterberate.

Die Umweltministerkonferenz gibt dazu folgende Erklärung ab:
(...)

3. Die Umweltministerinnen und -minister, -senatorin und -senatoren der Länder unterstützen die Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und gegebenenfalls auf der Grundlage eigener Länderstrategien oder -programme zur biologischen Vielfalt entsprechend den landesspezifischen Bedingungen und Potenzialen. Diese Strategie enthält nicht nur Visionen und Ziele, sondern auch konkrete Maßnahmen staatlicher und nicht-staatlicher Akteure zu den prioritären Handlungsfeldern. Mit der Strategie wird insbesondere eine Vorbildfunktion der öffentlichen Hand sowie die Übernahme von Verantwortung durch Industrie, Handel und Verbraucher betont.

4. Die Umweltministerkonferenz ist der Auffassung, dass die Errichtung des Natura 2000-Netzwerks ein Meilenstein auf dem Weg zum Erhalt des europäischen Naturerbes ist. Die Umsetzung der damit einhergehenden Verpflichtungen wird maßgeblich und nachhaltig zur Bewahrung der jeweiligen regionaltypischen biologischen Vielfalt mit ihren charakteristischen Arten und Lebensräume beitragen. Das Netzwerk Natura 2000 ist damit ein herausragender Beitrag auf die Herausforderung, die aktuelle Gefährdung der Biodiversität zu verringern.

5. Die Umweltministerkonferenz nimmt ihre Verantwortung für die nationale biologische Vielfalt an. In Deutschland existieren Landschaften von europäischer und internationaler Bedeutung, die eines besonderen Augenmerks bedürfen. Die Anstrengungen im Naturschutz gelten seit vielen Jahrzehnten der Erhaltung und Entwicklung der ökologischen Grundlagen unter Berücksichtigung der ökonomischen, sozialen und kulturellen Erfordernisse. Die Ausrichtung der Naturschutzpolitik nach den Prinzipien „Naturschutz durch nachhaltige Nutzung“, „Vermeidung und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe“ sowie „Verursachergerechtigkeit“ ist ein richtiger Weg, der im Einklang mit integrativen Konzepten und netzartigen Verbundstrukturen besonders geschützter Lebensräume weiter beschritten werden muss. Die Entwicklung von Biotopverbundsystemen und die Erhaltung unzerschnittener Lebensräume sind im Hinblick auf die Herausforderungen der Flächeninanspruchnahme und des Klimawandels von herausragender Bedeutung. (...)“

Die vollständige Erklärung ist nachzulesen unter www.mufv.rlp.de.


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