26.08.2008 | Rubrik: Anträge | Thema: Verschiedenes
Sozialfahndung ist kein Thema für eine Dokusoap!
Dringlichkeitsantrag zur Kreistagssitzung am 27. August 2008
Beschlussempfehlung:
- Der Kreisausschuss wird aufgefordert, alles zu unternehmen, um weitere Ausstrahlungen der Serie „Gnadenlos gerecht“ zu stoppen.
- Der Kreisausschuss wird aufgefordert, alles zu unternehmen, um zu verhindern, dass im Namen des Kreises Offenbach durch reißerische öffentliche Berichterstattung Grundrechte verletzt werden.
- Der Kreisausschuss stellt sicher, dass zukünftig keine Beschäftigten des Kreises Offenbach als Darstellerinnen und Darsteller für Fernsehsoaps in der aktuellen SAT 1 - Machart eingesetzt werden.
- Der Kreisausschuss wird aufgefordert, keine Exklusivrechte zur Berichterstattung von öffentlichkeitsrelevanten und öffentlichkeitsgeeigneten Geschehnissen, die die Kreisverwaltung betreffen, zu vergeben.
- Der Kreisausschuss wird aufgefordert, alle entstandenen Unklarheiten über die Mitwirkung des Kreises hinsichtlich der Serie umfänglich aufzuklären und schriftlich darzulegen, so z.B.
- wer die Gestattung für die Drehgenehmigung erteilt hat,
- ob Nebentätigkeiten für die Dreharbeiten beantragt und genehmigt wurden,
- ob im Zusammenhang mit den Dreharbeiten Geld gezahlt wurde,
- was in dem Vertrag mit der Produktionsfirma wie geregelt wurde,
- ob die Betroffenen zuvor über die Dreharbeiten informiert wurden und ihr Einverständnis gegeben haben.
Begründung:
Im ersten Teil der Dokusoap „Gnadenlos gerecht“ am 20.8.08 werden pauschal Menschen und Wohngegenden – leicht erkennbar im Film – diskriminiert. Die Würde des Menschen wird dort verletzt, wo z.B. eine junge Frau als Opfer häuslicher Gewalt dargestellt wird. Bei der Darstellung geht es ausschließlich darum, auf Kosten der Frau einen Unterhaltungswert zu schaffen. Die grundgesetzlich geschützte Unverletzbarkeit der Wohnung wird pauschal in Frage gestellt, indem rechtlich fälschlicherweise behauptet wird, dass alle Leistungen eingestellt würden, sollte den Fahndern der Zutritt zur Wohnung verweigert werden.
Es kommt in der Sendung zu einer nicht hinnehmbaren Verquickung von staatlichen Verwaltungs- und Dienstleistungen und einer pseudodokumentarischen Verfilmung datensensibler Geschehnisse mit dem Zweck voyeuristischer Unterhaltung. Die beiden Hauptakteure werden dabei als Beschäftigte des Kreises in unzulässiger Weise als Darsteller benutzt. Der Kreis verletzt dabei seine Fürsorgepflicht.
Es ist nicht hinzunehmen, wenn Handlungen und Geschehnisse die Kreisverwaltung betreffend aus parteipolitischen Erwägungen einseitig nur bestimmten Medien zugänglich gemacht werden. Das Gebot der Neutralität und der Objektivität, dem öffentliches Handeln immer unterliegt, wurde offensichtlich durch einseitige Bevorzugung bestimmter Medien verletzt.
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