20.01.2009 | Rubrik: Anträge | Thema: Integration, Soziales
Clearingstelle für aufenthaltsrechtliche Fragen
Antrag zur Kreistagssitzung am 11. Februar 2009
Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, umgehend alle für die Aufgaben der ´Clearingstelle für aufenthaltsrechtliche Fragen´ notwendigen Belange einer Klärung zuzuführen und für die tatsächliche Wahrnehmung der Aufgaben der Clearingstelle als Ombudsstelle für alle Ratsuchenden in aufenthaltsrechtlichen Fragen Sorge zu tragen.
Begründung:
Aufgrund von einer hohen Zahl und immer wiederkehrenden Beschwerden über die Ausländerbehörde des Kreises Offenbach sollte zu Beginn des Jahres 2006 eine Clearingstelle für ausländerrechtliche Fragen installiert werden.
Auf der Internetseite des Kreises ist dazu aufgeführt:
„Der Kreis Offenbach hat mit Beginn des Jahres 2006 eine Clearingstelle für aufenthaltsrechtliche Fragen eingereichtet. Damit wird für alle Ausländer, die ihren Wohnsitz im Kreis Offenbach haben, eine neutrale Anlaufstelle geschaffen. Diese hat einen beratenden und empfehlenden Charakter. Sie soll die Funktion eines Ombudsmannes wahrnehmen.
Die Clearingstelle wird mit jeweils einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Ausländerbehörde und des Integrationsbüros sowie einem Mitglied des Kreisausländerbeirates besetzt. Weitere Personen innerhalb und außerhalb der Kreisverwaltung können im Einzelfall zur Beratung hinzugezogen werden. Die Mitglieder der Anlaufstelle werden zunächst für ein Jahr bestimmt. Das Integrationsbüro übernimmt die Leitung und die Geschäftsführung der Clearingstelle.
Alle Ausländerinnen und Ausländer, die im Kreis Offenbach wohnen, können ihr Anliegen formlos bei der Geschäftsführung der Clearingstelle vorbringen. Diese befasst sich regelmäßig mit öffentlichkeitswirksamen Härtefällen außerhalb eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens. Die Clearingstelle teilt ihre Empfehlungen den Bürgerinnen und Bürgern sowie den zuständigen Verwaltungs- und Vollzugsbehörden schriftlich mit. Damit sollen die Verwaltungsentscheidungen transparenter gemacht werden.
Besuchszeiten: nach Vereinbarung“
Im Bericht des Kreisausschusses zur Clearingstelle vom Dezember 2008 auf Beschluss des Kreistages vom 22.10.08 heißt es u.a.:
„Im Ergebnis konnte die Clearingstelle über die Geschäftsordnungsfrage hinaus nicht tätig werden.“
Nach wie vor besteht erheblicher Bedarf für eine solche Clearingstelle für alle Ratsuchenden in aufenthaltsrechtlichen Fragen. Deswegen sollte sie schnellstmöglich ihre Arbeit aufnehmen.
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