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20.01.2009 | Rubrik: Anträge | Thema: Energie, Umwelt / Natur

Stellungnahme Kreis Offenbach zum Raumordnungsverfahren „Wesentliche Änderungen des Kraftwerks Staudinger durch den Neubau Block 6“

Antrag zur Kreistagssitzung am 11. Februar 2009

Beschlussempfehlung:

In seiner Stellungnahme zum o.g. Raumordnungsverfahren wird der Kreisausschuss aufgefordert, folgendes einzufügen:

Der Bau von Block 6 am Standort Staudinger ist raumunverträglich und widerspricht damit den Grundsätzen und Zielen der Regional- und Landesplanung. Aus der Verwirklichung des Baus würden sich in der Gesamtbetrachtung keine ökologischen Vorteile ergeben, es wird keine ausreichend hohe Energieeffizienz erreicht und die Potenziale zur Nutzung der Erneuerbaren Energien und der dezentralen gemeinsamen Erzeugung von Strom und Wärme werden durch den Bau behindert statt forciert. Die von E.ON im Ergebnisbericht (S. 2 und 3) formulierten Projektzwecke werden durch den Bau von Block 6 nicht erreicht.

Das Fachgutachten „Strombilanz für Hessen bis zum Jahr 2030“ (D.I.5) geht von völlig fehlerhaften Annahmen aus. Die Potenziale der Erneuerbaren Energien werden vollkommen unterschätzt. Unter Berücksichtigung aktueller Studien zu den Potenzialen der Erneuerbaren Energien in Hessen im Bereich der Stromerzeugung sowie den Potenzialen der Offshore-Windenergie für die gesamtdeutsche Stromversorgung (1) besitzen unter Verwendung der jeweils niedrigsten in den Gutachten genannten Werte realistisch betrachtet Wind- und Solarenergie in Hessen ein nutzbares Potenzial von mindestens 8,1 TWh Stromerzeugung im Jahr 2030. Durch die Berücksichtigung eines hessischen Anteils von 10% an der deutschen Offshore-Windstromproduktion steigt das Potenzial sogar auf mindestens 11,5 TWh. Es liegt damit mindestens beim 2,6- bzw. 3,7-fachen dessen, was im Fachgutachten „Strombilanz für Hessen bis zum Jahr 2030“ (D.I.5) errechnet wurde (3,2 TWh).

Unter Berücksichtigung dieser realistischen Werte kann eine Notwendigkeit des Baus von Staudinger Block 6 für die hessische Stromversorgung nicht nachgewiesen werden. Die Bedarfsdeckung des Landes (prognostizierter Stromverbrauch im Jahr 2030: 33,8 TWh) läge auch ohne den Bau von Block 6 bei 96% (inkl. Offshore-Windanteil) oder 86% (ohne) und damit weit über dem derzeitigen Deckungsgrad von 75%. Der Bau von Block 6 würde somit zu einem Stromüberangebot in Hessen führen. Er wäre zur Erreichung des Vorhabenszwecks, einen „wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen, sicheren und umweltfreundlichen Deckung des absehbaren erheblichen Strombedarfs in Hessen zu leisten“ (Ergebnisbericht, S. 2) nicht notwendig.

Ein Stromüberangebot in Hessen würde die Wirtschaftlichkeit von Erneuerbaren Energie-Anlagen, die nicht der EEG-Förderung unterliegen, gefährden. E.ON beschreibt als Ziel, Block 6 Staudinger als Grundlastkraftwerk mit einer Volllaststundenzahl von 7.000 h/a (d.h. 80% des Jahres) zu fahren. Ein Ausbau der Erneuerbaren Energien benötigt aber immer seltener unflexible Grundlastkraftwerke wie Block 6 Staudinger. Diese setzen dem Ausbau sowie der anschließenden wirtschaftlichen Nutzung der Erneuerbaren Energien unnötige Grenzen. Dies ist in der Gesamtbetrachtung ökologisch von Nachteil. Der von E.ON im Ergebnisbericht (S. 2) formulierte Vorhabenszweck, „die benötigte Regelleistung zum Ausgleich der schwankenden Einspeisung durch die erneuerbaren Energien sowie die sonstige benötigte Netzdienstleistungen zur Verfügung zu stellen“, kann mit einem Grundlastkraftwerk mit einer angestrebten Volllaststundenzahl in Höhe von 7.000 h/a nicht erreicht werden. Der Bau von Block 6 würde diesem Projektzweck vielmehr entgegenstehen.

Als dritten Vorhabenszweck formuliert E.ON, der Bau von Staudinger Block 6 solle „dem Ziel dienen, den Anteil der in KWK erzeugten Strommenge in Hessen auf 25% zu erhöhen“ (Ergebnisbericht, S. 3). Das Ziel „25% KWK-Anteil“ bezieht sich auf den Beschluss der Bundesregierung, den Anteil von Strom aus „hocheffizienten“ Kraft-WärmeKopplungs-Anlagen in Deutschland bis zum Jahr 2020 auf 25% zu steigern (2). Ein Gesamtwirkungsgrad von „bis zu 57%“ im Block 6 ist jedoch alles andere als hocheffizient.
Darüber hinaus ist nicht sicher, ob die ausgekoppelte Fernwärme jemals wirtschaftlich zur Versorgung des Rhein-Main-Gebiets genutzt werden kann. Steinkohlebasierte KraftWärme-Kopplung schneidet des Weiteren gegenüber anderen Energieumwandlungsformen ökologisch sehr viel schlechter ab und hat mitunter sogar Schwierigkeiten, den ökologischen Wettbewerb mit der getrennten Erzeugung von Strom und Wärme zu gewinnen (3).
Darüber hinaus würde eine Konzentration auf die wenig effiziente Nutzung von Block 6 zur Fernwärmeversorgung des Rhein-Main-Gebietes mit dem Aufbau effizienterer Infrastruktur (z.B. erdwärme-, erdgas- oder biogasbasierter dezentraler Kraft-Wärme-Kopplung) konkurrieren und damit in der Gesamtbetrachtung zu noch deutlicheren ökologischen Nachteilen führen. Auch deshalb ist der Bau von Block 6 nicht mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung vereinbar.

(1) BWE (2008): Stellungnahme des Bundesverband WindEnergie zu der Öffentlichen Anhörung zur künftigen Energie- und Klimaschutzpolitik in hessen vom 13.8.08; Hess. Landtag – Ausschussvorlage ULA/17/1; Eurosolar (2008) Der Weg zum Energieland Hessen – Das Ziel: 100% erneuerbare Energien im Strommarkt in Hessen bis 2025. Fraktion Bündnsi90/ Die Grünen im Hess. Landtag (2007): ZukunftsEnergie für Hessen – Konzeptstudie BMU – Dr. J. Nitsch(DLR, 2008): Leitstudie 2008 – Weiterentwicklung der Ausbaustrategie Erneuerbare Energien vor dem Hintergrund der aktuellen Klimaschutzziele Deutschlands und Europa; BWE http://www.wind-energie.de/
(2) http://www.bmu.de/, S.2
(3) http://www.nachhaltigkeitsrat.de/, S.22, http://www.umweltdaten.de/, S. 9f.

Begründung:

Der Bau von Block 6 am Kraftwerk Staudinger ist raumunverträglich und widerspricht den Grundsätzen und Zielen der Regional- und Landesplanung.


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