01.09.2009 | Rubrik: Anträge | Thema: Soziales
Keine Abschiebung gegen Kinderrecht
Antrag zur Kreistagssitzung am 23. September 2009
Beschlussempfehlung:
Der Kreistag fordert den Kreisausschuss auf, die Normen der UN-Kinderrechtskonvention, zu deren Einhaltung sich Deutschland mit Unterzeichnung am 5. April 1992 verpflichtet hat, umfänglich zu respektieren und in seinem Handeln zu beachten.
Insbesondere sollen die Normen der Kinderrechtskonvention auch bei geplanten Abschiebungen Berücksichtigung finden, d.h. wenn die Rechte von Kindern durch die Abschiebung gefährdet sind, soll von einer Abschiebung abgesehen werden.
Begründung:
Der – auch presseöffentliche – Fall einer achtköpfigen Familie aus Dietzenbach, deren geplante Abschiebung derzeit aufgrund einer eingereichten Petition nicht vollzogen wird, macht deutlich, wie die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Rechte von Kindern nur unzureichende Berücksichtigung finden.
Art. 3 der Kinderrechtskonvention besagt:
[Wohl des Kindes]
(1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der
vorrangig zu berücksichtigen ist.
Der älteste Sohn (geb. 1987 in Palästina) studiert nach einem sehr guten Abitur im 2. Semester Jura an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt a.M.
Der Nächstälteste (geb. 1989 in Palästina) besucht die 12. Klasse einer Fachoberschule, Fachrichtung Wirtschaft.
Eine Tochter (geb. 1992 in Deutschland) besucht die 11. Klasse der Fachoberschule.
Drei weitere Kinder (geb. 1994, 1995 und 1998 in Deutschland) besuchen die Ernst-Reuter-Schule, der jüngste Sohn (geb. 1999 in Deutschland) die Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule.
Die Kinder sprechen perfekt Deutsch, aber kaum Arabisch. Einige treiben Sport in Vereinen und sind als Schiedsrichter tätig. Sie gelten als hervorragend integriert und sozialisiert.
Von der Ausländerbehörde wird der seit 1991 hier lebenden Familie vorgeworfen, dass sie aus Jordanien stamme und nicht aus Palästina. Diesem Vorwurf stehen Dokumente entgegen, die die palästinensische Herkunft belegen sollen.
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