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01.10.2009 | Rubrik: Anträge | Thema: Verschiedenes

Umsetzung des neuen Waffenrechts

Antrag zur Kreistagssitzung am 4. November 2009

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss wird aufgefordert,

  1. Waffenverkäufe durch den Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung des Kreises Offenbach zu beenden,
  2. dort abgegebene Waffen zu vernichten mit Ausnahme derjenigen Waffen, die zu Beweiszwecken benötigt werden,
  3. alle WaffenbesitzerInnen über die erfolgte Änderung des Waffenrechts schriftlich zu informieren. Insbesondere soll auf die Amnestie-Regel hingewiesen werden, nach der alle, die eine Waffe ohne den notwendigen Waffenschein besitzen, diese bis Jahresende straffrei abgeben können. Ebenso soll darauf hingewiesen werden, dass die Behörde fortan berechtigt ist, die sorgfältige Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition zu kontrollieren.
    Darüber hinaus soll presseöffentlich ein Aufruf zur Abgabe illegaler Waffen veranlasst werden.

Begründung:

Seit der Novellierung des Waffenrechts steht es den Behörden frei, abgegebene Waffen zu veräußern oder zu vernichten. Es ist davon auszugehen, dass diejenigen, die Waffen abgeben, dieses tun, damit kein Schaden mehr damit angerichtet werden kann und nicht, damit die Behörde die Waffen weiterverkauft. Nur mit der Vernichtung wird die Waffe endgültig aus dem Verkehr gezogen.

Um möglichst alle BesitzerInnen von Waffen über Neuregelungen, insbesondere auch die Amnestieregelung zu informieren, sollten alle entsprechend angeschrieben werden.

Auf die Nachfrage dazu in der Anfrage A 251 vom 2.9.09: „Welche ergänzenden Maßnahmen könnten im Kreis Offenbach ergriffen werden? (Beispielsweise ein Aufruf zur Rückgabe illegaler Waffen (...)“ hatte der Kreisausschuss lediglich geantwortet „Die Anwendung des Waffengesetzes erfolgt auch in der Frage der Einziehung illegaler Waffen in enger Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Offenbach.“


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