13.04.2010 | Rubrik: Anträge | Thema: Soziales
UN-Kinderrechtskonvention
hier: Bericht zur aktuellen Lage nach Rücknahme der Vorbehaltserklärung
Antrag zur Kreistagssitzung am 5. Mai 2010
Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, in einem Bericht darzulegen, welche direkten Auswirkungen die nunmehr auf den Weg gebrachte Rücknahme der bisher geltenden Vorbehaltserklärung in der UN-Kinderrechtskonvention für asylrechtliche Verfahren im Kreis Offenbach hat.
Begründung:
Auf Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Bremen hat sich der Bundesrat am 26. März 2010 für eine Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention ausgesprochen. Mit diesem Beschluss ist der Weg frei, auch Kindern nicht-deutscher Herkunft den vollen Schutz des Völkerrechts angedeihen zu lassen: Kinderrechte gelten nun für alle Kinder!
Der 1992 eingelegte Vorbehalt sieht vor, dass die Konvention in Deutschland nicht auf asyl- und ausländerrechtliche Sachverhalte anzuwenden ist.
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