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17.01.2012 | Rubrik: Anträge | Thema: Finanzen, Verschiedenes

Anlagen Fleesensee und Glienicke
hier: Mangelhafte Information des Kreistages durch den hauptamtlichen Kreisausschuss

Antrag zur Kreistagssitzung am 8. Februar 2012

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag stellt fest, dass die Beteiligungen der KVBG an der Fleesensee GmbH & Co Entwicklungs KG, Berlin und Sonnengarten Glienicke GbR´s bereits zum Zeitpunkt der Zeichnungen im Jahr 2000 als rechtswidrig einzustufen waren.

Der Kreistag stellt fest, dass die Rechtswidrigkeit nicht erst mit dem Erlass des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport vom 21.3.2003 eingetreten ist. Der Erlass trat am 31.12.2008 außer Kraft und wurde durch den Erlass des HMdIS vom 18.2.2009 „Richtlinien zu kommunalen Anlagegeschäften und derivaten Finanzierungsinstrumenten“ ersetzt.

Der Kreistag kritisiert, dass die entsprechende Verfügung des Regierungspräsidiums vom 28.2.2002 entgegen der Anordnung des Regierungspräsidenten dem Kreistag nicht zur Kenntnis gebracht wurde.

Der Kreistag geht davon aus, dass sich ein solcher Vorgang nicht wiederholt und vom Kreisausschuss alle Verfügungen des Regierungspräsidenten dem Kreistag unmittelbar zur Kenntnis gebracht werden.

Begründung:

Aus dem Schreiben des Regierungspräsidenten vom 28.2.2002 an den Kreisausschuss des Landkreises Offenbach:

„(...) Für beide Gesellschaften ist somit aus den in den Gesellschaftsverträgen beschriebenen Gesellschaftszwecken nicht erkennbar, inwieweit die Beteiligungen für die KVBG durch einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt sein könnten. Außerdem wurde das Örtlichkeitsprinzip selbst bei sehr weiter Interpretation in keinster Weise beachtet.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei den Beteiligungen an den Gesellschaften der Grundsatz „Sicherheit vor Rendite“ missachtet wurde und die in den §§121 ff HGO normierten Beteiligungsvoraussetzungen, insbesondere die Rechtfertigung durch einen öffentlichen Zweck und das Örtlichkeitsprinzip, nicht erfüllt werden.

Ich fordere Sie deshalb auf, die Vertreter des Landkreises in der Kreisversorgungsbeteiligungsgesellschaft mbH dahingehend anzuhalten, im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten die Rückabwicklung der Beteiligungen einzuleiten. Ich bin damit einverstanden, wenn dies in einer möglichst vermögensschonenden Weise erfolgt. (...)
Diese Verfügung ist dem Kreistag gemäß §29 Abs. 3 HKO bekannt zu geben.“

Diese Bekanntgabe an den Kreistag ist nicht erfolgt.
Stattdessen wurde immer wieder die Rechtmäßigkeit der Beteiligungen u.a. durch Landrat a.D. P. Walter betont und in den Beteiligungsberichten des Kreises seit 2004 aufgeführt:

„Zum Zeitpunkt der Reinvestition gab es für Geldanlagen keinen ministeriellen Erlass, der Richtlinien für kommunale Anlagengeschäfte vorgab. Die Anlagen erfolgten nach den Grundsätzen des Gemeindewirtschaftsrechts und somit in analoger Anwendung der Grundsätze der Versicherungswirtschaft.“ (Beteiligungsbericht 2004, S. 22)

„Hinsichtlich der Veräußerungserlöse der EVO-Anteile im Jahre 2000 erworbenen Beteiligungen an den Sonnengarten Glienicke GbR´s und der Fleesensee GmbH & Co Entwicklungs KG besteht seitens des Regierungspräsidenten Darmstadt als Aufsichtsbehörde nicht zuletzt seit dem Jahr 2003 veröffentlichten Erlass des Hess. Ministeriums des Inneren und für Sport, die Auffassung, dass es sich bei diesen Beteiligungen um reine Kapitalanlagen handelt und diese deshalb unzulässig sind.
Seitens der Aufsichtsbehörde sind die Beteiligungen im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten in vermögensschonender Art und Weise zu beenden. Dieser Vorgabe des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Abwicklung der Beteiligungen wurde im Rahmen der Beschlussfassung zum Schulprojekt Rechnung getragen. So hat der Kreistag des Kreises Offenbach beschlossen, die Beteiligungen am Ende der Bindungsfristen (im Jahre 2009 bzw. 2010) zu veräußern und die Erlöse als außerordentliche Darlehenstilgung einzusetzen.“
(Beteiligungsbericht 2004, S. 27,28)

In der Sitzung des Kreistages am 8.7.2009 beantragen die Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und FWG die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zu dem Themenkomplex.
Aus der Niederschrift dieser Sitzung des Kreistages:
„Abgeordneter Quilling erklärt, dass das Regierungspräsidium zu keinem Zeitpunkt die Rechtswidrigkeit der Finanzanlagen festgestellt hat und appelliert deshalb an die antragsstellenden Fraktionen, in ihrem Antrag das Wort „rechtswidrig“ zu streichen.“


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