15.03.2006 | Rubrik: Presse | Thema: Europa, Verschiedenes
Kommunalwahl am 26. März 2006
Wahlaufruf für EU-Bürgerinnen und -Bürger!
Auch Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union sind aufgerufen, ihr Wahlrecht am Sonntag, d. 26. März 2006 wahrzunehmen!
Wahlberechtigt sind alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die seit 3 Monaten in der Kommune wohnhaft und spätestens am 26. März 18 Jahre alt sind. Falls bisher keine Wahlbenachrichtigungen per Post bei den Wahlberechtigten eingegangen sind, empfiehlt sich eine Klärung im örtlichen Rathaus: Dort liegen die Wählerverzeichnisse in den Wahlämtern aus. Wer im Wählerverzeichnis aufgeführt ist, kann auch bei Vorlage des Personalausweises wählen – die Wahlbenachrichtigung ist nicht notwendig.
Darauf machen die Bündnisgrünen nochmals aufmerksam, nachdem bei Ihnen vermehrt Beschwerdeanrufe eingegangen sind: offensichtlich haben viele EU-BürgerInnen keine Wahlbenachrichtigung erhalten.




