12.05.2006 | Rubrik: Presse | Thema: Soziales
Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)
Grüne: Der Kreis muss Tempo machen und darf seine gesetzlichen Pflichten nicht vernachlässigen
Das seit Anfang 2005 geltende Tagesbetreuungsausbaugesetz fordert einen bedarfsgerechten Ausbau bis 2010. Bis dahin hat nach §24a der Kreis als Jugendhilfeträger jährlich zum 15. März einen Bericht vorzulegen, der den erreichten Ausbaustand feststellt und den aktuellen Bedarf ermittelt. Mit einem Antrag zur Kreistagssitzung am 31. Mai 2006 fordern die Bündnisgrünen nun diesen Bericht ein.
„Eigentlich ist es absurd, dass man die Einhaltung von Gesetzen per Antrag fordern muss“, führt dazu die familienpolitische Sprecherin der Fraktion Andrea Wacker-Hempel aus, „wir sehen uns jedoch zu diesem Schritt gezwungen, da bisher keine ernsthaften Aktivitäten der Kreisspitze dazu erkennbar sind.“
Hintergrund der Ausführung ist die Antwort des zuständigen Dezernenten Carsten Müller (SPD) an die grüne Fraktion vom 6. März 2006:
Auf die Frage, wann denn der Bericht vorgelegt werden sollte, welche Maßnahmen der Kreis beabsichtige und welche Eckpunkte im Ausbauplan berücksichtigt werden sollen, lautete seine Antwort: „Die Fragen sind zur Zeit in dieser Form nicht zu beantworten“ – ergänzt durch einen Hinweis auf einen Konzeptvorschlag, fehlende hessische Ausführungsbestimmungen und der Bemerkung, dass schließlich kein akuter Engpass bekannt sei.
„So geht das natürlich nicht“, unterstreicht Andrea Wacker-Hempel, „abgesehen davon, dass uns der genannte Konzeptvorschlag bis heute nicht vorgelegt werden konnte ist der Kreis hier in der Pflicht, seine Hausaufgaben zu machen und Bedarfe hinsichtlich Quantität und Qualität zu dokumentieren und in Kooperation mit den Kommunen weitere Ausbauschritte zu planen.“
Die letzten verwertbaren Zahlen aus dem Kreisgebiet stammen vom Oktober 2004 und belegten für einige Kommunen einen Mangel an Kindergartenplätzen und einen riesigen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren: die beste Versorgung war damals für Egelsbach mit einem Versorgungsgrad von 20,1 % dokumentiert, die schlechteste für Hainburg und Heusenstamm mit jeweils 0,0%.
„Sowohl im Hinblick auf die Bildung der Kinder als auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und nicht zuletzt als essentieller weicher Standortfaktor ist ein sicheres Netz für Kinderbetreuung von allerhöchster Bedeutung“, betont Andrea Wacker-Hempel, „und dabei gilt es nicht nur, eine ausreichende Quantität sicherzustellen, sondern auch eine gute Qualität, Bezahlbarkeit und bedarfsgerechte Öffnungszeiten von Einrichtungen festzuschreiben. Laut OECD-Studie gibt es im Schnitt in den alten Bundesländern gerade mal im Schnitt für 2,7% der unter 3-jährigen einen Betreuungsplatz; 70% der Mütter würden aber gerne arbeiten – wenn sie nur wüssten, wie sie Job und Kind unter einen Hut bringen könnten. Weiteres Manko: weniger als 10% deutscher Firmen haben eine Betriebsvereinbarung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“
Für die Finanzierung der Plätze steht nicht zuletzt das Land Hessen in der Pflicht, das mit Ausgaben von einem Anteil von 0,46% am Bruttoinlandsprodukt noch unterhalb des bundesdeutschen Durchschnitts von 0,5% steht. Auch hinsichtlich der Standards steht Hessen hintendran: während der europäische Standard für die Betreuung von 15 Kindern zwei Fachkräfte vorgibt, sind es in Hessen nur 1,5 Fachkräfte für 25 Kinder.
Hintergrund für das Tagesbetreuungsausbaugesetz war die extrem schlechte Versorgung in den alten Bundesländern, die die ehemalige Familienministerin Renate Schmidt 2004 mit folgender Rechnung belegte: „Wenn keine zusätzlichen Anstrengungen unternommen werden, wird es in den alten Bundesländern 120 Jahre dauern um die französische Versorgungsquote und 304 Jahre, um die dänische zu erreichen.“
Der Gesetzgeber hat ein Zeitfenster bis 2010 für eine optimale Versorgung vorgesehen.
„Wenn wir also in 4 Jahren dänische Standards erreichen wollen, müssen wir die Anstrengungen um das 76fache steigern“, so Andrea Wacker-Hempel, „Zeit zum Trödeln gibt es Null!“
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