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13.03.2007 | Rubrik: Presse | Thema: Energie, Verbraucherschutz

Internationaler Tag der Verbraucherrechte am 15. März

Energieberatung muss ausgebaut werden

„Verbraucher haben ein Recht auf Information“, betont Werner Kremeier, verbraucherpolitischer Sprecher der Kreistagsfraktion anlässlich des internationalen Tages der Verbraucherrechte am 15. März: „Insbesondere wäre ein Ausbau der Energieberatung als Baustein einer Klimaoffensive im Kreis Offenbach mehr als wünschenswert und hilfreich. Die Politik ist gefragt, die Weichen zu stellen.“

Die Grünen verweisen auf die gute Nachfrage der Energieberatung, die z.B. in Dreieich von der Verbraucherberatung angeboten wird. „Es herrscht ein hoher Beratungsbedarf für neue Heizungsanlagen, Dämmmöglichkeiten und die Nutzung regenerative Energien“, so Werner Kremeier, „schließlich bestimmen diese Investitionen von Hausbesitzern unser aller Klimabilanz und ebenso den individuellen Geldbeutel.“ Die Grünen gehen davon aus, dass die Nachfrage von Beratung im Kreis Offenbach erheblich höher ist als das Angebot: „Die pauschale Information in den Medien kann nicht die notwendige individuelle Beratung ersetzen.“

Für die Senkung von Kosten und Emissionen sind aber auch die Kaufentscheidungen z.B. bei elektrischen Geräten von Bedeutung. „Ein vermeintlich billiges elektrisches Gerät kann beispielsweise exorbitante Stromkosten verursachen und ein höherer Kaufpreis macht sich sehr oft auf Dauer bezahlt“, erläutert Werner Kremeier dazu und führt Energiesparbirnen als Beispiel dazu an, „Ebenso ist eine umfassende Information über Produktion und Inhalt von Nahrungsmitteln für die Verbraucher von hoher Bedeutung: Nicht nur Allergiker müssen wissen, was sie essen!“
„Verbraucherinnen und Verbraucher wollen überprüfbare Qualität! Dazu gehört eine umfassende Kennzeichnung genauso wie der Ausbau der Beratung!“, so Werner Kremeier abschließend.
Der internationale Tag der Verbraucherrechte wird seit 1983 alljährlich begangen. Grundlage für diesen Aktionstag ist eine Rede von John F. Kennedy, in der er vier Grundrechte der Verbraucher postuliert hat: das Recht auf Sicherheit, auf Information, auf Wahlfreiheit und das Recht, Gehör zu finden.


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