06.09.2007 | Rubrik: Presse | Thema: Verschiedenes
Akteneinsichtsausschuss zum Bau des Gefahrenabwehrzentrums in Dietzenbach
Kritik durch Regierungspräsident bestätigt: Blauer Brief für den Landrat!
Als `Blauen Brief für den Landrat´ bewertet die Kreistagsfraktion der Grünen die Antwort des Regierungspräsidenten zum Bericht des Akteneinsichtsausschusses, der zum Bau des Gefahrenabwehrzentrums in Dietzenbach gebildet worden war: „Auf diplomatische Art und Weise bestätigt der Regierungspräsident unsere Erkenntnisse aus dem Akteneinsichtsausschuss, wonach der Landrat die Gremien des Kreises missachtet hat“, unterstreichen Andrea Wacker-Hempel und Werner Kremeier, die für die grüne Kreistagsfraktion im Akteneinsichtsausschuss tätig waren, „`So nicht´ lautet unmissverständlich die Warnung der Aufsichtsbehörde.“
„(...)Gleichwohl habe ich gegenüber dem Landrat des Kreises Offenbach angeregt, bei künftigen Entscheidungsprozessen, auch im Hinblick auf ein formelles Einvernehmen der Kreisorgane, die jeweiligen Kompetenzen in enger Auslegung der gesetzlichen Vorgaben zu beachten“, so die Staatsaufsicht und gibt den Oppositionsfraktionen recht in der Ausführung: „(...)Zu diesem Zeitpunkt und vor weitergehenden zielführenden Maßnahmen, wie beispielsweise dem Eintritt in einen „wettbewerblichen Dialog“ durch öffentliche Ausschreibung, wäre eine Grundentscheidung des Kreistages m.E. opportun gewesen. Diese Einschätzung wird auch dadurch gestützt, dass im Hinblick auf den schon größtenteils abschätzbaren erheblichen Umfang der Maßnahme und wegen noch offenen Finanzierungs- und Gestaltungsfragen sowie der angespannten Haushaltslage des Landkreises hier ein „wichtige Angelegenheit“ im Sinne von § 8 HKO vorliegt.“ * (siehe dazu Gesetzestextauszug am Ende)
Aufsichtsbehördliche Maßnahmen hält der Regierungspräsident in dieser Angelegenheit für entbehrlich.
„Ein äußerst schaler Nachgeschmack bleibt: Der Landrat hat bei dem Projekt Gefahrenabwehrzentrum in landgräflicher Manier Transparenz verwehrt, den durch die PPP-Projekte aufgezwungenen Sparkurs konterkariert und eine demokratische Willensbildung abgedrosselt. `Gerettet´ hat ihn die nachträgliche Beschlussfassung seiner großen Koalition“, so Fraktionssprecher Reimund Butz, „Wir gehen davon aus und hoffen, dass nach der eindringlichen Warnung des Regierungspräsidenten an die Adresse Peter Walter solche Anmaßungen sich nicht wiederholen und eine umfängliche Beteiligung der Gremien erfolgt.“
Auf Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen, der FDP und der FWG hatte der Kreistag nach Beschluss am 7.12.06 seine Arbeit aufgenommen. Er hatte die Aufgabe, „zu überprüfen, ob die Entscheidungsfindung, Beschlussfassung (Kreisausschuss und Kreistag), Finanzierung, Ausschreibung und Vergabe des Projektes Gefahrenabwehrzentrum in Übereinstimmung mit den Vorgaben der HKO und anderen gesetzlichen Vorschriften erfolgte. Weiterhin hatte er zu prüfen, ob das Projekt Gefahrenabwehrzentrum durch die Beschlussfassung der zuständigen Gremien jederzeit legitimiert war.“ Im April 2007 hatten Grüne und FDP einen gemeinsamen Abschlussbericht mit folgendem Fazit vorgelegt:
„Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Planung, Ausschreibung und Umsetzung des Neubaus des Gefahrenabwehr- und Gesundheitszentrums in allen wesentlichen Punkten auf einem rechtswidrigen Alleingang von Landrat Peter Walter beruht, der eine massive Missachtung der Rechte des Kreistages und Kreisausschusses darstellt. Die interne Finanzplanung des Projektes, bei der die Einbeziehung der Umsatzsteuer vergessen wurde, kann nur als dilettantisch bezeichnet werden. Insoweit stehen nach der Akteneinsicht die zuvor lediglich vermuteten Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften nunmehr fest.“
Beide Fraktionen hatten den Regierungspräsidenten als Staatsaufsicht über den Landkreis mit Schreiben vom 23. Mai 2007 um eine rechtliche Bewertung gebeten.
* §8 HKO: Der von den wahlberechtigten Kreisangehörigen gewählte Kreistag ist das oberste Organ des Landkreises; er trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Die laufende Verwaltung besorgt der Kreisausschuss.




