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08.09.2009 | Rubrik: Presse | Thema: Verschiedenes

Grüne haken nach: Wie wird das neue Waffenrecht im Kreis umgesetzt?

Mit einer Anfrage zur Kreistagssitzung am 23.9.09 hakt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen nach, wie es mit der Umsetzung der waffenrechtlichen Regelungen im Kreis Offenbach bestellt ist, die als Reaktion auf den Amoklauf in Winnenden im Juli in Kraft getreten sind.

„Es geht uns jetzt um die Klärung, ob wenigstens die getroffenen Regelungen auch tatsächlich umgesetzt werden“, führt Ursula Chmelik dazu aus, „Wenn eine Umsetzung in der Praxis nicht stattfände, wäre es eine glatte Schimäre.“

Wissen wollen die Grünen auch, ob im Kreis Offenbach eingezogene Waffen weiterverkauft werden, wie es z.B. bis vor Kurzem Praxis in Frankfurt war und erst auf Initiative der GRÜNEN just beendet wurde. „Ziel ist es, die Waffen aus dem Verkehr zu ziehen!“

Seit dem 25. Juli 2009 sind die Änderungen des Waffenrechts in Kraft. U.a. müssen nun WaffenbesitzerInnen unaufgefordert den Nachweis für die sichere Aufbewahrung der Waffen vorlegen, die Behörde darf verdachtsunabhängige Kontrollen dazu durchführen. Außerdem soll den Besitzern illegaler Waffen mit einer bis zum 31.12.09 befristeten Amnestieregelung ein Anreiz gegeben werden, diese abzugeben.

In der Waffenbehörde im Kreis Offenbach waren bislang drei Personen beschäftigt, die Aufgaben nach dem Waffenrecht wahrnehmen wie die Ausgabe von Waffenscheinen, Waffenbesitzkarten oder die Kontrolle des gewerblichen Waffenhandels.

Bundesweit gibt es geschätzt 2,5 Mio Waffenbesitzer mit durchschnittlich vier Gewehren und Pistolen. Sicherlich ist von einigen tausend im Kreisgebiet auszugehen.

„Wenn sich an der Ausstattung der Waffenbehörde nichts ändert, blieben Kontrollen als Instrument ein Papiertiger, da sie nie stattfinden würden“, mutmaßt Ursula Chmelik, „Erfurt, Coburg, Emsdetten oder Winnenden: Die Wiederholung solcher schrecklichen Ereignisse ist niemals völlig auszuschließen. Aber wir müssen zur Vorsorge alles tun, was möglich ist. Dazu gehören beispielsweise Notfallpläne an den Schulen genauso wie Aufbewahrungskontrollen von Waffen in Privathaushalten. Auch die Eigenverantwortung der Sportschützen soll mit den Maßnahmen gestärkt werden.“


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