24.06.2015 | Rubrik: Anfragen | Thema: Umwelt / Natur | Stichwort: Glyphosat
Sicherheitsnachweis bei glyphosathaltigen Produkten
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
für den Verkauf und den Einsatz von glyphosathaltigen Produkten muss gemäß der Hess. Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz (HAVPflSchG) eine Sachkundeprüfung vorliegen.
Wir fragen dazu:
- Wie viele Landwirte im Kreis Offenbach haben für den Einsatz nachweispflichtiger Produkte einen Sachkundenachweis beantragt?
- Wie viele Landwirte im Kreis Offenbach haben für den Einsatz glyphosathaltiger Produkte einen Sachkundenachweis beantragt?
- Für welche Mittel wurde der Sachkundenachweis beantragt?
- Wie viele Händler haben den Sachkundenachweis beantragt?
- Welche Mittel werden im Kreisgebiet eingesetzt?
Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Wagner