22.07.2015 | Rubrik: Anfragen | Thema: Verschiedenes | Stichwort: Aktenaufbewahrung
Aufbewahrung von Akten der Kreisverwaltung
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
hinsichtlich der Akten im Vorfeld der Beschlussfassung zu PPP 2004 wurde im Zusammenhang mit dem Gutachten des Landesrechnungshofes ein erhebliches Defizit erkennbar: Akten sind nicht mehr auffindbar bzw. nicht in einem geordneten Zustand.
Wir fragen dazu:
- Wo wurden bzw. werden diese Akten des Kreises aufbewahrt?
- Wer ist für die Verwahrung der Akten jeweils verantwortlich?
- Wie lange müssen diese Akten verwahrt werden?
- Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es dazu?
- Gibt es eine Dienstanweisung zur Aufbewahrung bestimmter Akten in der Kreisverwaltung? Wenn nein, warum nicht?
- Welche dienstlichen Vorgänge werden in der Schulverwaltung wie lange archiviert?
- Welche dienstlichen Vorgänge werden in der Bauverwaltung wie lange archiviert?
Mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der Frist von vier Wochen nach §22 der GO.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Reimund Butz