10.10.2017 | Rubrik: Anfragen | Thema: Schule / Bildung, Soziales | Stichwort: Barrierefreiheit, Schule
Barrierefreie Schulen II
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
lt. Antwort des Kreisausschusses vom 7.9.2017 zu Anfrage A080 werden Neubauten und größere Erweiterungsbauten im Schulbereich grundsätzlich barrierefrei errichtet.
Bei den bestehenden Gebäuden herrschen aber erhebliche Mängel hinsichtlich von Barrierefreiheit:
Von den 53 Grundschulen im Kreis verfügen
- 4 über ein barrierefreies Außengelände,
- 13 über eine oder mehrere Rampen,
- 5 über einen Aufzug und nur eingeschränkt barrierefreie Toiletten.
Von 23 weiterführenden Schulen verfügen
- 5 über ein barrierefreies Außengelände,
- 7 über eine oder mehrere Rampen,
- 13 über einen Aufzug und in Teilen barrierefreie Toiletten.
Von 8 Förderschulen verfügt nur die Helen-Keller-Schule über ein barrierefreies Außengelände und Rampen am Gebäude, 2 Schulen über Aufzüge.
Von 4 Berufsschulen verfügt keine über ein barrierefreies Außengelände, eine über Rampen und 2 über Aufzüge sowie eingeschränkt barrierefreie Toiletten.
Wir fragen dazu:
- In wie vielen Fällen konnten im vergangenen Jahr Schüler*innen nicht die Grundschule ihres Schulbezirks besuchen, weil die notwendige Barrierefreiheit nicht vorhanden war?
- In wie vielen Fällen konnte nicht die weiterführende Schule nach Wunsch gewählt werden?
- In wie vielen Fällen konnte nicht die adäquate Berufsschule besucht werden?
- Welche Maßnahmen wären notwendig, um an den Schulen die Außengelände barrierefrei zu gestalten?
- An welchen weiteren Schulen könnte der Zugang durch Rampen erleichtert werden?
- Wie viele der Schulgebäude ohne Aufzug verfügen über mehrere Stockwerke, sodass ein Aufzug notwendig wäre für die Barrierefreiheit?
- Mit welchen Kosten wären geschätzt die Baumaßnahmen verbunden für
- Außengelände
- Rampen
- Aufzüge
- Toilettenumbau
Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen GrüßenDr. Klaus-Uwe Gerhardt