21.11.2007 | Rubrik: Anträge | Thema: Soziales | Stichwort: Soziales
Arbeitsgruppe Soziales
Antrag zur Kreistagssitzung am 12. Dezember 2007
Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, ein Gremium zur Beratung aktueller Entwicklungen der Wohlfahrtspflege im Kreis Offenbach einzurichten.
Analog zu dem früheren AK §95 BSHG sollen darin die im Kreis tätigen sozialen Verbände sowie die im Kreistag vertretenen Fraktionen beteiligt werden.
Begründung:
Bis zum Jahr 2004 existierte der AK §95 BSHG, in dem VertreterInnen der Wohlfahrtsverbände und des Kreistages über aktuelle Entwicklungen der Wohlfahrtspflege berieten und Vorschläge zur Beseitigung bzw. zur Verbesserung sozialer Notlagen im Kreis Offenbach auf den Weg brachten. Die gesetzliche Neugestaltung des SGB und das entsprechende hessische Ausführungsgesetz sehen einen solchen Arbeitskreis nicht mehr zwingend vor bzw. schließen ein solches Gremium zur Vorbereitung allgemeiner Verwaltungsvorschriften aus.
Jenseits der administrativen Vollzüge, zur Vernetzung, Kooperation, Koordination, Qualifizierung, Bedarfklärung und zur Vermeidung von Doppelstrukturen der sozialen Dienste ist ein solches Gremium jedoch nach wie vor sehr hilfreich.