30.01.2008 | Rubrik: Anträge | Thema: Gesundheit | Stichwort: Gesundheit, Notdienstversorgung
Sicherstellung des ärztlichen Notdienstes im Kreis Offenbach
Antrag zur Kreistagssitzung am 20. Februar 2008
Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, umgehend in geeigneter Form darzulegen und zu berichten,
- welche Veränderungen bei der notärztlichen Versorgung im Kreis Offenbach durch die Kassenärztliche Vereinigung bereits vorgenommen wurden,
- wie sich die aktuellen Planungen der Kassenärztlichen Vereinigung für die ärztliche Notdienstversorgung im Kreisgebiet darstellen,
- was der Kreisausschuss getan hat und was er zu tun gedenkt, um eine Verschlechterung der Versorgung zu verhindern.
Begründung:
Aufgrund der öffentlichen Äußerungen der Kassenärztlichen Vereinigung ist nicht auszuschließen, dass sich die ärztliche Notdienstversorgung im Kreis Offenbach für die Patientinnen und Patienten bereits negativ entwickelt hat bzw. eine negative Entwicklung droht.
„Die Ärztliche Notdienstzentrale in Dietzenbach (auch zuständig für Heusenstamm und Obertshausen) übernimmt im Rahmen einer Kooperation die Versorgung von Patienten aus dem Bereich der Langener Bereitschaftszentrale (zuständig für Langen, Dreieich und Egelsbach) und wäre damit für rund 150000 Bewohner des Kreises zuständig.“ (s. dazu OP 12.1.08)
Zwar wird von Seiten der KV dazu erklärt, dass sich damit keine Verschlechterung verbindet, gleichwohl „seien Schließungen nicht kategorisch auszuschließen. Im Kreis Offenbach sind mir aber keine solchen Pläne bekannt.“ (ebd.)
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 8.6.05 einstimmig beschlossen:
„Die kassenärztliche Vereinigung wird aufgefordert,
- dafür Sorge zu tragen, dass die gute Versorgung der Bevölkerung im Kreis Offenbach beim vertragsärztlichen Notdienst wie bisher auch zukünftig sichergestellt wird. Änderungen sollen erst erfolgen, wenn in einem Gespräch mit allen Betroffenen (dem Kreis Offenbach, den Städten und Gemeinden des Kreises, den Vertretern der Ärzte) noch rechtzeitig vor dem 1. Juli 2005 die bisherigen Planungen und das weitere Vorgehen in allen Aspekten ausführlich dargestellt und in einen Dialog eingetreten wurde.
- eventuelle neue Regelungen ständig – und nach einem halben Jahr Laufzeit grundsätzlich – zu überprüfen und notwendige Verbesserungen zeitnah und in Abstimmung mit allen Betroffenen umzusetzen.
Der Kreisausschuss wird gebeten, sich nachdrücklich für die oben genannten Ziele einzusetzen und den Kreistag regelmäßig über den vertragsärztlichen Notdienst im Kreis Offenbach zu unterrichten.
Nach dem Gespräch der Kassenärztlichen Vereinigung mit allen Betroffenen soll der zuständige Fachausschuss unverzüglich in einer Sondersitzung informiert werden.
Vor dieser Sitzung soll der Kreisausschuss keine abschließende Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung treffen.“
Die geplante Sondersitzung fand nicht statt, weil die Kassenärztliche Vereinigung sich verweigerte.
Von den damals geplanten Veränderungen wurde seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Abstand genommen. (vgl. dazu Niederschrift v. 11.7.05)
Das damalige Ziel des Kreistages im Jahr 2005, für die notärztliche Versorgung der Bevölkerung keine Verschlechterung zu akzeptieren, gilt auch 2008.