25.05.2010 | Rubrik: Anträge | Thema: Soziales | Stichwort: Kinder
Kindergartenbeiträge und Essenskosten
Antrag zur Kreistagssitzung am 30. Juni 2010
Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, mit den Städten und Gemeinden des Kreises eine Vereinbarung bezüglich der Übernahme von Kita- und Hortbeiträgen sowie zur Übernahme von Mittagessenkosten abzuschließen.
Die Vereinbarung soll folgende Ziele umsetzen:
- Alle Eltern bzw. Alleinerziehende, die SGB II-Leistungen bekommen, erhalten grundsätzlich die Möglichkeit, alle Tagesbetreuungsbeiträge (von Teilzeitbetreuung bis Ganztagesbetreuung) für Kindergarten und Hort erstattet zu bekommen.
- Alle Kinder, deren Eltern bzw. alleinerziehende Elternteile SGB II-Leistungen erhalten, sollen die Möglichkeit haben, am Mittagessen in der Einrichtung teilzunehmen. Den betreffenden Eltern/Elternteilen ist lediglich die Hälfte dieser Essenskosten in Rechnung zu stellen, bzw. die Hälfte der Kosten zu erstatten.
Begründung:
Es gilt die Regel, dass vom Jugendhilfeträger nur die Beiträge für einen Halbtagsbetreuungsplatz übernommen werden, wenn unterhaltspflichtige Eltern die entsprechende Einkommensgrenze unterschreiten. Gerade Kindern aus einkommensschwachen Bevölkerungsschichten ist aber eine gesellschaftliche Teilhabe, die soziale und kulturelle Integration über einen Ganztags-Betreuungsplatz zu ermöglichen. Dazu kommt, dass über eine solche Betreuung in der Regel ein Bildungsabschluss erreicht werden kann, der dazu führt, dass Kinder als Erwachsene deutlich bessere Erwerbschancen haben. Die sogenannte „Sozialhilfekarriere“ wird damit unterbrochen.
Eltern, die Leistungen nach SGB II erhalten und deren Kinder im kindergartenfähigen Alter sind, sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig und intensiv um entgeltpflichtige Arbeitsaufnahme zu kümmern. Es ist nicht davon auszugehen, dass sie eh daheim sind und von daher Zeit haben, sich um die Betreuung der Kinder zu kümmern.