11.06.2018 | Rubrik: Anträge | Thema: Schule / Bildung | Stichwort: Schule, Schulentwicklungsplan
TOP 4 / DS 0508/2018:
Schulentwicklungsplan
Änderungsantrag zur Kreistagssitzung am 20. Juni 2018
Beschlussempfehlung:
Der Kreistag begreift Bildung als entscheidende Ressource für eine zukunftsfähige Entwicklung. Er setzt sich mit allen Kräften für ein zukunftsorientiertes, wohnortnahes, inklusives und modernes Bildungswesen in der Region ein.
Aufgrund steigender Bevölkerungsdaten in Folge von Verdichtung und zu erwartender Neubaugebiete im Kreisgebiet wird der Schulentwicklungsplan künftig im 2-Jahres-Rhythmus fortgeschrieben.
Auf dieser Grundlage wird der Schulentwicklungsplan ergänzt bzw. folgende Punkte werden berücksichtigt:
- Dem Schulentwicklungsplan wird eine Prioritätenliste (inklusive eines Rankings mit Zeitschiene und Finanzierungsplan) für die nächsten 5 Jahre für den Bau von neuen Schulgebäuden an vorhandenen Standorten / neuen Schulstandorten vorangestellt.
- Die Fortentwicklungsplanungen für den Ausbau von Ganztagsschulen werden aufgenommen.
- Der geplante Rechtsanspruch für einen Schulbetreuungsplatz findet in der Planung Berücksichtigung. Es wird zukünftig darauf geachtet, dass es von der räumlichen Ausstattung her für alle Schüler*innen einer Schule möglich sein muss, das Mittagessen in einem akzeptablen Zeitraum im Rahmen des Stundenplans einzunehmen.
- Die Entwicklung von Vorklassen und Intensivklassen wird im Schulentwicklungsplan aufgenommen.
- Die Fortentwicklungsplanungen für den Ausbau der Schulsozialarbeit werden dem Schulentwicklungsplan angefügt.
- Beim Ausbau der Schullandschaft finden folgende Grundsätze Berücksichtigung:
- Um allen Kindern wohnortnah die freie Schulwahl zu gewährleisten, werden zukünftige Schulbauten grundsätzlich barrierefrei errichtet. Dabei ist auch auf Schallschutz und den Bau von Differenzierungsräumen zu achten.
- Verwaltungsräume, Lagerräumlichkeiten und Lehrer*innenzimmer / Lehrer*innenarbeitsplätze werden ausreichend eingeplant.
- Container / Modulbauten werden nur als Übergangs- und nicht als dauerhafte Lösung errichtet.
- Neue Schulgebäude werden grundsätzlich mit solar nutzbaren Dachflächen- und ausrichtungen errichtet.
- Im Schulentwicklungsplan wird ein Querbezug zum ÖPNV hergestellt. Erweiterungsplanungen bzw neue Standorte sollen in der ÖPNV-Planung Berücksichtigung finden. Entsprechende Daten werden im Schulentwicklungsplan ergänzt.
Darüber hinaus sollen folgende einzelne Schulstandorte in die unter 1) genannte Prioritätenliste bzw. folgende Präzisierungen eingefügt werden:
- Dietzenbach
- Grundschulen:
Die Erweiterung der Aueschule wird gemäß der Prioritätenliste geplant.
Die Erweiterung der Dietrich-Bonhöffer-Schule wird gemäß der Prioritätenliste geplant.
Für den Bau einer neuen Grundschule wird in Kooperation mit der Stadt Dietzenbach ein geeigneter Standort gesucht und das Bauvorhaben in die Prioritätenliste aufgenommen. (Hohe Priorität) - Weiterführende Schulen:
Der Ausbau der Ernst-Reuter-Schule wird gemäß der Prioritätenliste geplant.
In Kooperation mit der Stadt soll eine Erweiterung der Sporthallen geplant werden.
- Grundschulen:
- Dreieich
- Grundschulen:
Aufgrund des geschätzten Zuwachses von über 400 Schüler*innen wird eruiert, welche Standorte ausbaufähig sind. Alternativ wird der Bau einer neuen Grundschule geplant bzw. die Nutzung des möglicherweise zukünftig für den Kreis nutzbaren Gebäudes der International School dafür geprüft.
Vorrangig ist eine Erweiterung der Ludwig-Erk-Schule zu prüfen.
Entsprechend des Prüfungsergebnisses wird das Vorhaben in die Prioritätenliste aufgenommen. - Weiterführende Schulen:
Weibelfeldschule:
Aufgrund des geschätzten Zuwachses von ca. 600 Schüler*innen wird ein Anbau auf dem Schulgelände für die Sekundarstufe I inkl. Erweiterung der Sporthalle in die Prioritätenliste aufgenommen. Die organisatorischen Strukturen der Schule werden nicht verändert.
Ricarda-Huch-Schule:
Eine Erweiterung wird in die Prioritätenliste aufgenommen.
- Grundschulen:
- Egelsbach
- Grundschule:
Eine Erweiterung der Wilhelm-Leuschner-Schule wird in die Prioritätenliste aufgenommen. - Weiterführende Schulen:
In Kooperation mit den Kommunen Egelsbach und Langen wird ein Standort für eine weiterführende Schule gesucht und das Bauvorhaben in die Prioritätenliste aufgenommen. Dazu wird geprüft, ob dies ein selbstständiger Standort sein soll oder als Dependance z.B. der Adolf-Reichwein-Schule entstehen soll bzw. eine Erweiterung der Albert-Einstein-Schule eine sinnvolle Lösung ist. (Hohe Priorität)
- Grundschule:
- Hainburg
- Grundschulen:
Ein Erweiterungsbau an der Johannes-Gutenberg-Schule wird in die Prioritätenliste aufgenommen.
- Grundschulen:
- Heusenstamm
- Grundschulen:
In Kooperation mit der Kommune wird ein Standort für eine neue Grundschule im westlichen Stadtgebiet gesucht. Das Bauvorhaben wird in die Prioritätenliste aufgenommen. (Hohe Priorität) - Weiterführende Schule:
Eine Erweiterung des Raumangebots für das Adolf-Reichwein-Gymnasium wird in die Prioritätenliste aufgenommen.
- Grundschulen:
- Langen
- Grundschulen:
Der Bau der neuen Grundschule wird in die Prioritätenliste aufgenommen. (Hohe Priorität) Der Ausbau der Ludwig-Erk-Schule wird in die Prioritätenliste aufgenommen. - Weiterführende Schulen:
s. Egelsbach
- Grundschulen:
- Mainhausen
- Grundschulen:
Zellhausen: In Kooperation mit der Kommune wird ein Standort für eine neue Grundschule gesucht. Das Bauvorhaben wird in die Prioritätenliste aufgenommen. (Nachrangige Priorität)
Mainflingen: Ein Ausbau der Anna-Freud-Schule wird in die Prioritätenliste aufgenommen.
- Grundschulen:
- Mühlheim
- Grundschulen:
Neubauten für die Rote-Warte-Schule und die Markwaldschule werden in die Prioritätenliste aufgenommen und die Finanzierung durch Mittel des KIP-Programms sichergestellt. (Hohe Priorität)
Die Kapazitätserweiterung für die Geschwister-Scholl-Schule wird in die Prioritätenliste aufgenommen.
- Grundschulen:
- Neu-Isenburg
- Grundschulen:
In Kooperation mit der Kommune wird ein Standort für eine neue Grundschule gesucht. Das Bauvorhaben wird in die Prioritätenliste aufgenommen. (Alternative: Erweiterung der Grundschulstandorte bzw, Grundschulzweig an der Brüder-Grimm-Schule)
Die Kapazitätserweiterung der Selma-Lagerlöf-Schule / Dependance Neu-Isenburg wird in die Prioritätenliste aufgenommen.
- Grundschulen:
- Obertshausen
- Grundschulen:
In Kooperation mit der Stadt Obertshausen werden Erweiterungen an dem Grundschulstandort Joseph-von-Eichendorffschule und Waldschule geprüft. Entsprechende Maßnahmen werden in die Prioritätenliste aufgenommen. Die Raumkapazitäten für Schule und Betreuung werden frühzeitig in Kooperation mit der Stadt überprüft. - Weiterführende Schulen:
Die Container an der Hermann-Hesse-Schule werden durch einen Anbau ersetzt. Das Bauvorhaben ist entsprechend in die Prioritätenliste aufzunehmen.
Die Einschätzungen des Übergangs von Klasse 4 auf 5 in Bezug auf die Hermann-Hesse-Schule werden überprüft.
- Grundschulen:
- Rodgau
- Grundschulen:
In Kooperation mit der Kommune wird ein geeigneter Standort für eine neue Grundschule für die Stadttteile Jügesheim und Hainhausen gesucht.
Für den Stadtteil Nieder-Roden wird die Raumkapazität an der Gartenstadtschule oder der Bürgerhausschule mit einer geeigneten Lösung erweitert. - Weiterführende Schulen:
In Kooperation mit der Kommune wird ein Standort für eine weiterführende Schule gesucht. Vorrangig geprüft werden soll dabei der Ausbau des Standortes der Claus-von-Stauffenberg-Schule.
- Grundschulen:
- Rödermark
- Grundschulen:
Trinkbornschule: S. 319, 4. Abs./ letzter Satz wird ersetzt durch: „Ein Ausbau der Grundschule kann lediglich am Standort der Dependance erfolgen, die Verselbstständigung dieser Dependance wird angestrebt.“
Die Erweiterung der Schule An den Linden wird in die Prioritätenliste aufgenommen.
- Grundschulen:
- Seligenstadt
- Grundschulen:
Die Konrad-Adenauer-Schule erhält die baulichen Voraussetzungen für die Entwicklung zur Ganztagsschule. Die Baumaßnahmen werden in die Prioritätenliste aufgenommen. (Hohe Priorität)
Der Ausbau der Alfred-Delp-Schule wird geprüft und in die Prioritätenliste aufgenommen.
Da ein Ausbau der Waliniusschule nicht möglich ist, wird in Kooperation mit der Stadt ein Standort für den Neubau einer Schule geprüft.
- Grundschulen:
Begründung:
Die Begründungen ergeben sich aus den Anforderungen an eine zukunftsfähige Schullandschaft unter Berücksichtigung des hohen Bevölkerungszuwachses.