10.03.2020 | Rubrik: Anträge | Thema: Diverses | Stichwort: Compliance, Korruption
Korruptionsbekämpfung
Transparenz mit Vertragspartnern
Antrag zur Kreistagssitzung am 1. April 2020
Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, bei zukünftigen Vertragsabschlüssen mit Dienstleistern für den Kreis sicherzustellen,
- dass bei größeren Organisationen Compliance-Richtlinien und / oder Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung verbunden mit einem funktionierenden Compliance Management System implementiert sind,
- dass bei kleinen Organisationen im Vertrag entsprechende Grundsätze vereinbart werden.
Begründung:
Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit lehren, dass Vertrauen in Vertragspartner nicht immer gerechtfertigt ist. Ziel ist die Vermeidung von Korruption und / oder unlauterer Organisationsstrukturen.
Der Kreisausschuss bedient sich einer Vielzahl von Vertragspartnern bei der Erledigung seiner Aufgaben: In der Antwort zu Anfrage A 205 vom 3.2.2020 listet der Kreisausschuss auf:
13 Dienstleiter im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII
13 Dienstleister im Rahmen des Landesprogramms Kommunalisierung sozialer Hilfen
3 Dienstleister im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes
4 Dienstleister im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach SGB IX
4 Dienstleister im Rahmen der Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote nach SGB Xi.
73 Organisationen betreiben betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen.
Um auch zukünftig eine vertrauensvolle Kooperation bei der Erledigung der Aufgaben und der Verwendung von hohen Millionenbeträgen zu ermöglichen, ist Transparenz und die Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen und Regeln sowie ethischen Standards und Anforderungen von grundlegender Bedeutung.